Außerdem wurde dem Mann der Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zur Last gelegt. Er war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Sozialhilfeempfänger soll im Mai ein siebenjähriges Mädchen aus dem Bekanntenkreis in einem Wald sexuell missbraucht haben. Von der Tat habe er auch Digitalfotos angefertigt. Die Bilder löschte er zwar hinterher, sie konnten jedoch von der Speicherkarte wieder hergestellt werden. Das Kind vertraute sich zuerst seiner Schwester und dann seiner Pflegemutter an, die Anzeige erstattete.
Das Geständnis des Mannes wirkte sich auf das Urteil mildernd aus, so der vorsitzende Richter Wolfgang Rauter. Erschwerend seien die insgesamt zwölf Vorstrafen, das geringe Alter des Opfers sowie das Zusammentreffen mehrerer Straftaten gewesen.
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