AA

Zwei Gesetzesänderungen in der Begutachtung

Änderungsvorschläge bis 7. Jänner 2014 möglich.
Änderungsvorschläge bis 7. Jänner 2014 möglich. ©VOL.AT/Hartinger (Symbolbild)
Bregenz. Die Vorarlberger Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Begutachtung versandt: Die Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes und die Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes.

Die Gesetzestexte liegen bis Dienstag, 7. Jänner 2014, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und können auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen des Land- und Forstarbeitsgesetzes vor:

  • die Umsetzung einer geschlechtsneutralen Formulierung betreffend den anderen Elternteil bzw. Adoptiv- oder Pflegeelternteil;
  • die Einführung einer Bildungsteilzeit;
  • die Umsetzung der arbeitsrechtlichen Absicherung von Dienstnehmern, die zum Zweck der Pflege und Betreuung von nahen Angehörigen eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit vereinbaren;
  • die Möglichkeit der Beendigung des Lehrverhältnisses durch vorzeitige positive Ablegung der Facharbeiterprüfung.

Beim vorliegenden Entwurf zum Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen:

  • Neue Berufsausbildung in “Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung”;
  • Berücksichtigung der Studienabschlüsse von einschlägigen Universitäten oder Fachhochschulen bei den Regelungen über den Ersatz der Facharbeiterprüfung und bei der Zulassung zur Meisterprüfung;
  • Erhöhung der Mindeststundenanzahl für den Besuch eines Meisterlehrganges für Facharbeiter in Ausbildung zum Meister;
  • Zulassung zur Meisterprüfung auch von Personen, die mindestens drei Jahre einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb geführt haben und mindestens 24 Jahre alt sind;
  • Festlegung, dass in der Ausbildung für Lehrberechtigte auch pädagogischdidaktische Inhalte vermittelt werden müssen;
  • weiters ist nunmehr die Zulassung zur Facharbeiterprüfung auch bei Abschluss lediglich der zweiten Schulstufe der Fachschule eines Ausbildungszweiges und nachfolgendem Abschluss der (dreistufigen) Fachschule in einem anderen Ausbildungszweig vorgesehen (sehr gute Schüler haben dadurch die Möglichkeit, im BSZB in Hohenems in drei Jahren zwei Ausbildungen zu absolvieren).

(VLK)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Zwei Gesetzesänderungen in der Begutachtung