Zwei Lebensgefährtinnen hat der alkoholkranke 32-Jährige im Abstand von einem Jahr die Eingangstür zur jeweiligen Mietwohnung in den Bezirken Feldkirch und Bludenz eingetreten. Eine der Frauen hat der Oberländer zudem bedroht. Dafür wurde der sich im Krankenstand befindende Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt – 180 Tagessätze zu je vier Euro. Davon beträgt der unbedingte Teil 360 Euro. Der Schuldspruch erfolgte wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen sowie wegen versuchter Nötigung. Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
Freigesprochen wurde der Angeklagte zum ersten Vorfall im Zweifel von den Anklagevorwürfen Hausfriedensbruch und gefährliche Drohung. Denn die 31-jährige Ex-Lebensgefährtin aus dem Bezirk Feldkirch machte als Prozesszeugin von ihrem Recht Gebrauch, sich als Mutter der beiden gemeinsamen Kinder ihrer Aussage zu entschlagen. Zudem zog sie ihre Ermächtigung zur Verfolgung des angeklagten Hausfriedensbruchs zurück.
Objektiviert waren allerdings die Sachbeschädigungen an den Wohnungstüren zum Nachteil der Vermieter. Und zur Morddrohung gegen die andere damalige Lebensgefährtin aus dem Bezirk Bludenz stützte sich Richter Günther Höllwarth auch auf die belastende Aussage eines Zeugen. Die aus Deutschland stammende Frau war zur Hauptverhandlung nicht erschienen.
Therapie absolviert
Der Mann war zu den angeklagten Tatzeiten alkoholisiert, einmal mit 2,6 Promille, einmal mit 1,7 Promille Alkohol im Blut. Der 32-Jährige sagte, er habe soeben eine zwölf Wochen dauernde stationäre Alkoholtherapie absolviert.
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