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Zwei Drittel ohne Warnweste

Nur noch zehn Tage sind es bis zur Warnwestenpflicht für Autolenker. Doch die Vorarlberger sind schlecht gerüstet: nur jeder Dritte ist bisher mit einer Warnweste ausgestattet, so eine Untersuchung des ARBÖ.

“Noch gibt es ausreichend Westen”, sagt Hersteller Hans-Karl Walser, “aber wenn alle Vorarlberger erst kurz vor Ende der Frist eine Weste kaufen, kann es eng werden.” Walser erwartet einen Ansturm von spät entschlossenen Käufern. Handschuhfach Viele Autolenker sind verunsichert wegen der gesetzlichen Vorschriften: Ab dem 1. Mai muss in jedem mehrspurigen Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Jeder, der auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlässt, ist verpflichtet, Warnkleidung zu tragen. Die Westen also am besten im Handschuhfach aufbewahren, rät die Gendarmerie. Auf Landstraßen außerorts herrscht Westenpflicht in Gefahrensituationen. Wichtig: die Westen müssen die Euronorm “EN 471” erfüllen. Ob dem so ist, sieht man im Etikett der Jacke.

Für “VN”-Abonnenten gibt es die Warnwesten derzeit besonders günstig – nähere Informationen untenstehend.

Warnwestenpflicht
Ab 1. Mai in Österreich Pflicht

  • Warnweste muss getragen werden, sobald das Fahrzeug bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen verlassen wird.
  • Für alle Passagiere sind EN 471-Warnwesten vorgeschrieben.

    “VN”-Aktion

  • Warnwesten gibt es für “VN”-Abonnenten gegen Vorlage der Abo-Vorteilskarte für 2 Euro pro Stück in den “VN”- Geschäftsstellen in Feldkirch, Rankweil und Bludenz, im Schwarzacher Medienhaus sowie bei “Das Buch” im Messepark Dornbirn.

    Interview: Gerhard Ellensohn von der Verkehrsgendarmerie zum Thema Warnwesten.

  • VN: Müssen die Vorarlberger Autofahrer ab dem 1.Mai mit verstärkten Kontrollen rechnen?
  • Ellensohn: Die Gendarmerie wird wegen der Westenpflicht nicht stärker kontrollieren als sonst. In den ersten Wochen wird es noch eine Schonfrist geben, die Gendarmen können dann Abmahnungen aussprechen oder Bemängelungsscheine ausstellen. Die Frist am 1. Mai sollte aber trotzdem beachtet werden.

  • VN: Welches Bußgeld ist zu erwarten, wenn man ohne Weste unterwegs ist?
  • Ellensohn: Die gesetzliche Obergrenze sind 2180 Euro. Das Bußgeld wird sich aber in etwa an den Strafen für fehlende Sanitätskästen und Warndreieecke orientieren, dafür zahlt man 14 Euro.

  • VN: Die Verkehrsgendarmen tragen die Westen schon seit Jahren – ist die Sicherheit dadurch größer geworden?
  • Ellensohn: Früher kam es oft zu gefährlichen Situationen bei nächtlichen Einsätzen, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen. Die Beamten waren für Autolenker erst sehr spät sichtbar. Solche Situationen sind weniger geworden und die Beamten fühlen sich seit Einführung der Westen definitiv sicherer. VN: Für welche Fahrzeuge gilt die Warnwestenpflicht? Ellensohn: Das Gesetz regelt die Pflicht für alle mehrspurigen Fahrzeuge, zum Beispiel Pkw und Lkw. Motorrad-, Mofa- und Radfahrer können weiterhin ohne Weste unterwegs sein – allerdings ist es gleichwohl ratsam.
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