“Noch gibt es ausreichend Westen”, sagt Hersteller Hans-Karl Walser, “aber wenn alle Vorarlberger erst kurz vor Ende der Frist eine Weste kaufen, kann es eng werden.” Walser erwartet einen Ansturm von spät entschlossenen Käufern. Handschuhfach Viele Autolenker sind verunsichert wegen der gesetzlichen Vorschriften: Ab dem 1. Mai muss in jedem mehrspurigen Fahrzeug mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Jeder, der auf Autobahnen oder Schnellstraßen das Fahrzeug verlässt, ist verpflichtet, Warnkleidung zu tragen. Die Westen also am besten im Handschuhfach aufbewahren, rät die Gendarmerie. Auf Landstraßen außerorts herrscht Westenpflicht in Gefahrensituationen. Wichtig: die Westen müssen die Euronorm “EN 471” erfüllen. Ob dem so ist, sieht man im Etikett der Jacke.
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Warnwestenpflicht
Ab 1. Mai in Österreich Pflicht
“VN”-Aktion
Interview: Gerhard Ellensohn von der Verkehrsgendarmerie zum Thema Warnwesten.
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