Am helllichten Tag versuchten zwei Burschen in seine Wohnung in einer Wohnsiedlung in Dornbirn einzubrechen.
Davongerast “Es war gegen 11 Uhr vormittags. Ich kam gerade vom Einkaufen zurück”, erzählt Karl P. “Bei der Tiefgarage sah ich die zwei verdächtigen Männer, dachte mir aber zunächst nichts dabei.” Als der 49-Jährige vor seiner Wohnung stand, sah er, dass jemand versucht hatte, das Schloss aufzubrechen. Kurz darauf tauchten die zwei Burschen plötzlich im Stiegengang auf. “Was macht ihr da?”, fragte P. “Wir wollen Autos verkaufen.” “Na dann gebt mir mal eure Visitenkarte, vielleicht brauch ich ja mal eines”, gab P. ironisch zurück. “Wir haben keine”. “Wartet mal, ich rufe die Polizei”, sagte P. Daraufhin rannten die zwei Männer die Stiegen hinunter und rasten mit ihrem Pkw davon.
Amtsbekannt
Karl P. merkte sich die Autonummer. Beim Durchblättern von Fotos bei der Polizei war die Identität der zwei “Autohändler” klar: Es handelte sich um zwei in Dornbirn wohnhafte Asylwerber aus Georgien im Alter von 19 und 22 Jahren.
“Keine Unbekannten”, wie die Polizei mitteilt. Durch ein Missgeschick schafften sie es offenbar nicht, die Wohnungstür auf Anhieb zu knacken. So gingen sie zurück zu ihrem Auto, um besseres Werkzeug zu besorgen. Zu ihrem Pech begegneten sie vor der Tür dem Hausherrn. Die zwei Verdächtigen sind flüchtig.
Für das Opfer ist unbegreiflich, dass die Burschen noch nicht inhaftiert oder abgeschoben wurden. “Wie kann es sein, dass sich ein so junger Asylwerber ein eigenes Auto leisten kann? Woher hat er so viel Geld? Ich kann die Täter nie zur Verantwortung ziehen. Hätte ich keine Versicherung, müsste ich meinen Schaden selbst bezahlen. Mich ärgert es auch, dass unsere Polizei von solchen Ganoven an der Nase herumgeführt wird: man nimmt sie fest und muss sie wieder laufen lassen.”
Sicherheitsdirektor Elmar Marent verweist auf den strafrechtlichen und den asylgesetzlichen Aspekt. “Strafrechtlich lagen für den U-Richter offenbar nicht genügend Haftgründe vor.” Asylrechtlich gilt: “Solange das Asylverfahren läuft, ist eine Abschiebung nicht möglich.”
Auch wenn sich ein Asylwerber – durch leichtere Vergehen” – strafbar gemacht hat, hat er Chancen auf Asyl. Nämlich dann, wenn in seiner Heimat sein Leben gefährdet wäre.
Von Gerhard Thoma
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