Die bisherigen Versäumnisse der Politik dürften nicht auf dem Rücken der BezieherInnen ausgetragen werden. Es müsse klare und vor allem auch nachvollziehbare Bestimmungen geben. Die derzeitigen Regelungen sind für Auer einfach viel zu kompliziert, für die Einzelnen nicht verständlich und nachvollziehbar. Zu dem komme noch, dass jahrelang beispielsweise die Einhaltung der Zuverdienstgrenze nicht kontrolliert bzw. sanktioniert wurde. Jetzt plötzlich aber soll dies der Fall sein. Das versteht kein Mensch, so Auer. Sie fordert von der Bundesregierung den Fall der Zuverdienstgrenze.
Weit größer und schwieriger sei das Problem bei den Bezieherinnen von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld. Hier seien deutlich mehr einkommensschwache Personen von Rückzahlungen betroffenen. Auch da seien Überschreitungen bisher nicht exekutiert worden. Wenn jetzt die Zuschüsse (Höhe rund 180 Euro monatlich) für ein oder auch zwei Jahre zurück gefordert würden, weil die (niedrigen) Einkommensgrenzen überschritten wurden, sei dies für die Betroffenen eine Katastrophe, erklärt die AK-Vizepräsidentin. Die Rückforderungsbestimmungen müssten entschärft und sozial verträglich gestaltet werden, fordert Auer.
Anlass für die Debatte über mögliche Rückzahlungen beim Kinderbetreuungsgeld bildet eine jetzt bekannt gewordene Studie, laut der sich Österreichweit 590 der BezieherInnen nicht an diese Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro jährlich gehalten haben und nun mit Rückforderungen konfrontiert werden könnten. Weit kritischer sieht es laut Studie bei den BezieherInnen von Zuschüssen für Alleinerziehende und Einkommensschwache aus. Hier könnten 2.600 Personen von Rückforderungen betroffen sein.
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