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Zusatzförderung für neue Heizkessel

Bei Austausch des Heizkessels gibt es bis 31. Oktober eine zusätzliche Förderung.
Bei Austausch des Heizkessels gibt es bis 31. Oktober eine zusätzliche Förderung. ©Gemeinde Lustenau
Lustenau (VN) Wer seinen alten Heizkessel bis 31. Oktober durch einen neuen Pellets-, Hackgut- oder Stückholzkessel ersetzt, bekommt, zusätzlich zu den bestehenden Förderungen des Landes und der Gemeinde, eine Förderung aus Mitteln des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung. Für Pelletsheizungen werden 800 Euro ausbezahlt, für Stückholz- u. Hackschnitzelheizungen 400 Euro.

Förderung So kommen Sie zu Ihrer Förderung: Senden Sie einfach eine Kopie der Rechnung und einen Zahlungsnach­weis gemeinsam mit dem Antragsformular per E-Mail, Fax oder Post an die Kommunalkredit Public Con­sulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Telefon 01-31631, Fax-DW 104,

E-Mail: kpc@kommunalkredit.at.

Neue Pelletsheizungen werden mit 800 Euro zusätzlich gefördert, für Stückholz- und Hackschnitzelheizungen gibt es 400 Euro aus dem Klima- und Energiefonds. Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Umweltförderungen/Klima- und Energiefonds 2007 auf www.public-consulting.at.

Förderung

Voraussetzung für die Förderung: • 1. Gefördert werden Holzzentralheizungen mit einer Leistung von max. 50 kW für private Haushalte. • 2. Die Heizkessel müssen besondere Emissionsvorschriften erfüllen. Welche Kessel förderbar sind, ist auf der unten angeführten Homepage ersichtlich. • 3. Die Rechnung für den Heizkessel muss im Zeitraum 22. Februar bis 31. Oktober 2008 ausgestellt sein und zwischen 1. April und 30. November 2008 bei der KPC Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereicht werden.

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