Zunächst freigesprochen, nun 5700 Euro Geldstrafe

Wer hat mit dem Auto einen Sachschadenunfall bei einem anderen Fahrzeug verursacht? Der alkoholisierte Mann oder seine nüchterne Gattin? Vor Gericht hatten die Eheleute in ihren Zeugenaussagen behauptet, die Frau sei gefahren und habe das Firmenfahrzeug gestreift.
Das Landesgericht Feldkirch hielt es nicht für erwiesen, dass der alkoholisierte Mann am Steuer gewesen war. Deshalb erging im Zweifel ein Freispruch für das wegen falscher Beweisaussage angeklagte Ehepaar.
Gegen das erstinstanzliche Urteil legte daraufhin die Staatsanwaltschaft Feldkirch Berufung ein, mit Erfolg. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob nun das Feldkircher Urteil auf und sprach die beiden Angeklagten wegen falscher Beweisaussage vor Gericht schuldig. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Über ihren 1850 Euro verdienenden Ehemann wurde eine Geldstrafe von 5700 Euro (300 Tagessätze zu je 19 Euro) verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Das Berufungsgericht war davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten als Zeugen in einem Gerichtsverfahren gelogen hatten. Um dem alkoholisierten Fahrer Zahlungen an die BH und die Versicherung sowie einen Führerscheinentzug zu ersparen.
Mann gesehen
Das Oberlandesgericht stützte seine Entscheidung auf die Angaben des Fahrers jenes Firmenfahrzeugs, das gestreift worden war. Der Zeuge sagte vor Gericht, im Auto sei nur der Mann gesessen. Nach dem Sachschadenunfall sei er dem Mann nachgefahren.
Das OLG hat für eine Beweiswiederholung den Prozess mit mehreren Zeugen selbst noch einmal durchgeführt. Dafür sind die drei Innsbrucker Richter nach Vorarlberg angereist. Die Berufungsverhandlung fand ausnahmsweise am Landesgericht Feldkirch statt, um den Vorarlberger Angeklagten und Zeugen die Reise nach Innsbruck zu ersparen.
Betrogen gefühlt
Warum er bei der Polizei sogar behauptet habe, dass gar niemand mit dem Familienauto gefahren sei, fragte Senatspräsidentin Ingrid Brandstätter. Der Zweitangeklagte antwortete, er sei betrunken gewesen und habe sich vom Unfallgeschädigten über den Tisch gezogen gefühlt, weil der für den kleinen Sachschaden 200 Euro verlangt habe.
Auch seine Frau blieb bei ihrer Aussage, sie sei gefahren. Durch einen Kreisverkehr sei sie zwei Mal gefahren, weil sie sich vom Firmenfahrzeug verfolgt gefühlt habe.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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