Von: Seff Dünser/Neue
Der Rechtsstreit „kommt mir eher wie ein Scheidungsprozess vor“, sagte Richterin Birgit Vetter. Denn gestritten wird seit gestern in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch auch darüber, ob die Zerrüttung des Verhältnisses mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden des Dornbirner Leuchtenkonzerns Zumtobel für die Abberufung des klagenden Vorstandsvorsitzenden Ulrich Schumacher durch den Aufsichtsrat ausgereicht hat.
Neben der Zerrüttung führte der Wiener Anwalt des beklagten Konzerns am Dienstag beim Prozessauftakt noch drei weitere Gründe für die Ablöse des 60-jährigen Geschäftsführers an: die Beleuchtung seiner privaten Großgarage in Deutschland auf Unternehmenskosten, verrechnete Flugkosten sowie rund 20 ohne Genehmigung des Aufsichtsrats abgeschlossene Geschäftsverträge.
Keiner der vier Gründe rechtfertige die Abberufung vom 1. Februar und die am 26. Februar beschlossene Entlassung seines Mandanten, meint der Wiener Anwalt des Klägers. In jenem Zivilprozess, der gestern begonnen hat, wird die Abberufung angefochten. Der Klagsvertreter kündigte eine weitere Klage an, mit der eine hohe finanzielle Entschädigung für die angeblich ungerechtfertigte Entlassung geltend gemacht werden wird. Kläger Schumacher sagte gestern vor Gericht, die Rückkehr zu Zumtobel sei für ihn keine Option.
34 Zeugen angeboten
Schumacher und sein Nachfolger Alfred Felder werden in der nächsten Verhandlung einvernommen werden. Die klagende Partei hat 34 Zeugen angeboten, die beklagte Partei zehn. Für Vergleichsgespräche war die beklagte Partei nicht bereit.
Den Streitwert für den Prozess um die Abberufung hat Richterin Vetter von den eingeklagten 31.000 auf 500.000 Euro angehoben. Denn 31.000 Euro hätten lediglich einem Monatsnettogehalt des ehemaligen Zumtobel-Geschäftsführers entsprochen, sagte der Beklagtenvertreter.
(NEUE)
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