Die ÖBB-Infrastruktur AG wollte die Folgekosten nicht alleine tragen und hat daher teure Zivilprozesse gegen mehrere Institutionen und Privatpersonen angestrengt, unter anderem gegen die Republik Österreich und die Landeshauptstadt Bregenz – “obwohl der damals tätige ÖBB-Disponent bereits wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt wurde”, so die Stadt Bregenz in einer Aussendung.
Vom Obersten Gerichtshof wurde nun bestätigt, dass die Landeshauptstadt Bregenz keinerlei Mitverschulden an dem tragischen Unglück trage und für die Folgen des Bahnunfalles nicht hafte. Die Klage der ÖBB-Infrastruktur AG mit einem Gesamtstreitwert von 293.811,38 € wurde rechtskräftig abgewiesen.
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