Im Dezember 2006 befanden sich drei Polizisten und ein Bestatter zu einer Leichenbergung auf der genannten Bahnstrecke. Sie gingen nach Rücksprache mit den ÖBB davon aus, dass die Züge die Stelle mit höchstens 30 km/h passieren würden. Ein Zug, der wegen Kommunikationsfehler und ungenauer Zuständigkeiten dennoch mit über 80 km/h heranfuhr, kostete drei der Personen das Leben. Im Herbst 2007 wurde der ÖBB-Disponent rechtskräftig zu sechs Monaten Haft verurteilt, der Lokführer wurde in zweiter Instanz freigesprochen. Gegen den Notfallleiter wurde im Juli 2008 Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Am Mittwoch drehte sich nun alles um die Frage, ob das Gleis nicht hätte gesperrt werden müssen. Der Berufungssenat kam zu dem Schluss, dass es dazu keine Verpflichtung gab, ein Sorgfaltsverstoß liege daher nicht vor. Einer der getöteten Polizisten hatte kommuniziert, dass ein Tempolimit für die Züge ausreiche. Nach den damals geltenden Vorschriften der ÖBB war den Wünschen der Exekutive Folge zu leisten.
Die Staatsanwaltschaft sah zwar eine unglückliche Verkettung von Umständen, die zu dem Unglück führten, es stelle sich aber doch die Frage nach dem Verschulden. In der Causa sei zudem ein Verfahren wegen einer allfälligen Verbandsverantwortung der ÖBB wegen ihrer damals offenbar unklaren Regelungen anhängig. Dieses werde derzeit noch geprüft, so der Staatsanwalt. Die ÖBB hatten als Konsequenz ihre Vorschriften geändert. War vorher eine Streckensperre bei Anwesenheit von Einsatzkräften auf den Gleisen optional, ist sie nun Pflicht.
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