Damit bleibt vorerst ungeklärt, wer in einer Winternacht im vergangenen Februar im Montafon nach einem Lokalbesuch im Gedränge beim Einsteigen in den letzten Bus einem 28-Jährigen mit einem Faustschlag ins Gesicht einen verschobenen Nasenbeinbruch zugefügt hat. Wegen der gebrochenen Nase wurde im Landeskrankenhaus Feldkirch eine Operation vorgenommen.
Im erstinstanzlichen Strafprozess in Feldkirch stützte der Richter im Mai seinen Schuldspruch auf die Angaben des Opfers vor der Polizei. Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte der Verletzte angegeben, der Beschuldigte habe ihm mit einem Faustschlag die Nase gebrochen.
Der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Angeklagte wurde am Landesgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt. Hinzu kamen zwei offene Haftmonate aus seiner Vorstrafe. Damit betrug die Gesamtstrafe 20 Monate Gefängnis. Der Strafrahmen für das Verbrechen der schweren Körperverletzung bewegt sich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
Aussage geändert
In der Hauptverhandlung am Landesgericht rückte der Verletzte als Zeuge von seinen früheren Angaben ab und sagte, er wisse nicht, wer ihn geschlagen habe. Ihm namentlich nicht bekannte Zeugen hätten gesagt, der Täter könnte der Angeklagte sein. Der Zeuge sei in der Hauptverhandlung nicht glaubwürdig gewesen, sagte der Feldkircher Richter in seiner Urteilsbegründung.
Der zuständige Polizist gab in Feldkirch als Zeuge zu Protokoll, der Verletzte habe zu ihm gesagt, er wolle nicht, dass der Beschuldigte zu einer Haftstrafe verurteilt werde. Er habe sich mit seinem ehemaligen Arbeitskollegen bereits auf eine Schmerzengeldzahlung geeinigt.
Im Berufungsprozess am Oberlandesgericht wurden Zeugen noch einmal befragt. Danach waren die drei Innsbrucker Berufungsrichter nicht davon überzeugt, dass der sich nicht schuldig bekennende Angeklagte tatsächlich der Gewalttäter war. Deshalb hat der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Richter Ernst Werus den Vorarlberger im Zweifel freigesprochen.
(red)
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