Der Hund hatte starke Schmerzen, weil das Halsband zu eng war und dadurch eine eitrige offene Wunde entstanden ist. Dennoch könnte das angeklagte Ehepaar am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der Tierquälerei wegen ihres mangelnden Tatvorsatzes zumindest im Zweifel freigesprochen werden. Schließlich behaupten die Angeklagten, sie hätten nicht bemerkt, dass das Halsband an zwei Dritteln seines Halses bereits eingewachsen war. In der gestrigen Verhandlung hat Richter Richard Gschwenter noch kein Urteil gesprochen. Der Strafrichter hat den Prozess zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.
Eine 52-jährige Feldkircherin hatte heuer am 25. Mai während des Einkaufens in einem Lebensmittelgeschäft das eingewachsene Halsband beim Hund der Angeklagten entdeckt. Als sie den drei Monate alten Welpen hochgehoben habe, seien Sekrete aus der Halswunde auf ihr T-Shirt geronnen, sagte die Zeugin gestern. Ein Helfer habe danach das Halsband mit einer Schere vorsichtig durchgeschnitten. Die drei Monate alte Hündin „Cindy“ wurde den Angeklagten daraufhin behördlich abgenommen und anderen Tierhaltern übergeben.
„Nicht gesehen“
Sie habe das eingewachsene Halsband nicht gesehen, weil der Yorkshire Terrier ein dichtes Fell habe, sagte die 55-jährige Erstangeklagte. Die Pensionistin aus Feldkirch ist ebenso unbescholten wie ihr mitangeklagter 66-jähriger Gatte. Der Zweitangeklagte hat nach eigenen Angaben bereits vier Mal einen Hirnschlag erlitten.
Der Welpe habe zwar übel gerochen, gab die 55-Jährige zu Protokoll. Sie habe aber keine eitrige Wunde wahrgenommen, sondern an schlechtes Futter gedacht. Nur deshalb habe sie geplant, mit dem Hund einen Tierarzt aufzusuchen. Die Verkäuferin des Halsbandes im Tiergeschäft habe nichts davon gesagt, dass das Halsband bald durch ein größeres ersetzt werden müsse. Nun soll die Verkäuferin als Zeugin aussagen.
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