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Zombie-Verfolgungswahn: Polizist mit blauem Auge

Geldstrafe für 24-Jährigen, der sich von Zombies verfolgt fühlte und einen Polizisten verletzte.
Geldstrafe für 24-Jährigen, der sich von Zombies verfolgt fühlte und einen Polizisten verletzte. ©APA
Feldkirch - Die Flucht im Polizeiauto vor vermeintlichen Zombies und Aliens am 6. Oktober 2012 in Feldkirch ging ihm nicht schnell genug. Offenbar deshalb schlug ein festgenommener Betrunkener in seiner Alkohol-Psychose einem Polizisten ein blaues Auge.

Der 24-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch wurde wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Der unbescholtene Arbeitslose kam am Landesgericht Feldkirch mit einer teilbedingten Geldstrafe von 1120 Euro davon – 280 Tagessätze zu je vier Euro. Davon soll er die Hälfte bezahlen, also 650 Euro. Das dem Polizisten zu bezahlende Schmerzensgeld beläuft sich auf 500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits waren damit einverstanden. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft betragen.

Ausnahmsweise sei trotz des Widerstandsdelikts die Geldstrafe teilbedingt nachgesehen worden, sagte Richter Richard Gschwenter. Denn der reumütig geständige Angeklagte sei wegen seines psychotischen Schubes nur erheblich eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Eine sogenannte Rauschtat sei jedoch nicht anzunehmen gewesen. Dafür wären zumindest 2,5 Promille Alkohol im Blut erforderlich. Beim Beschuldigten wurden 1,98 Promille gemessen.

Sie hätten eigentlich einen betrunkenen Radfahrer gesucht, sagte der Polizist als Prozesszeuge. Auf einem Schotterweg hätte der aufgeregte Fußgänger sie angehalten. In seiner Alkohol-Paranoia sei er in den Wald vor Zombies, Aliens und großen Tieren geflüchtet, sagte der Angeklagte in der Hauptverhandlung. Wegen Selbst- oder Fremdgefährdung in seinem Verfolgungswahn habe er den jungen Mann festnehmen müssen, merkte der Polizist an. Der 24-Jährige wurde ins Landeskrankenhaus Rankweil eingeliefert.

Täter entschuldigte sich

Im Polizei-Kleinbus sei der Betrunkene zunehmend aggressiver geworden, weil ihm die vermeintliche Flucht vor den Verfolgern nicht schnell genug gegangen sei, so der Beamte. Der Angeklagte habe ihm dann einen Faustschlag gegen das linke Auge versetzt. Die erlittene Augapfelprellung ist zwar eine leichte Verletzung. Wird aber ein Polizist auch nur leicht verletzt, gilt das strafrechtlich als schwere Körperverletzung. Dazu animiert von der Staatsanwältin, entschuldigte sich der Täter im Verhandlungssaal beim Opfer für sein Verhalten.

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