Dem Mann wird vorgeworfen, vier Kilo Kokain ins Land gebracht und drei davon verkauft zu haben. Doch er gibt nur Mengen im 100-Gramm-Bereich zu.
Fortsetzung in 14 Tagen
Weil aber ein Zeuge partout nicht aussagen wollte, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist, wurde diesem erst eine Ordnungsstrafe von 1000 Euro angedroht. Der Zeuge blieb stur und so muss er die 1000 Euro bezahlen. In 14 Tagen geht es weiter, ist er dann wieder uneinsichtig und verweigert die Aussage, gibt es erneut eine Geldstrafe.
Mutmaßlicher Dealer in U-Haft
Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht, niemand kann sich grundlos entschlagen, wenn nicht einer der gesetzlichen Gründe vorliegt. Man wird sehen, wie der Prozess weiter geht. Der mutmaßliche Drogendealer bleibt so lange auf jeden Fall in U-Haft. (Christiane Eckert/VOL.AT)
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