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Zentralmatura frühestens 2016 möglich

Wolfgang Türtscher (ÖAAB-Lehrer) und Christian Zoll (Schülerunion).
Wolfgang Türtscher (ÖAAB-Lehrer) und Christian Zoll (Schülerunion). ©Harald Pfarrmaier

Bregenz. „Wenn die Reifeprüfungsverordnung für die Umsetzung der Zentralmatura im Frühjahr 2012 in Kraft tritt folgt zuerst – wie es das Unterrichtsministerium 2008 durch Sektionschef Dobart angekündigt hat – ein vierjähriger Oberstufendurchgang, bevor die erste Reifeprüfung nach dem neuen Modell stattfindet“, stellen Christian Zoll, Obmann der Vorarlberger Schülerunion und Wolfgang Türtscher, Obmann der ÖAAB-Lehrer Vorarlbergs, fest.

„Damit ist die erste Reifeprüfung nach den Vorschriften der Zentralmatura frühestens 2016 möglich. Diese Rechtssicherheit stellt sicher dass die Schulen nicht überfordert und eine entsprechende Umsetzungsqualität gewährleistet ist.“ Eine Verschiebung der Zentralmatura verlangt auch das Schülerparlament in seiner letzten Sitzung.

Im Moment herrsche unter Schüler, Eltern und Lehrer große Unruhe darüber, ob
denn die Zentralmatura im Detail schon angeordnet sei, ob es für die verschiedenen Fächer schon konkrete Vorgaben gebe und ob diese schon „vorgeübt“ werden müssen.

Tatsache ist, dass die Reifeprüfungsverordnung noch nicht erlassen ist – der
entsprechende Entwurf ist noch nicht einmal in Begutachtung und es ist momentan nicht absehbar, wie das Endergebnis ausschauen wird. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an den Gesetzesentwurf über die „modulare Oberstufe“ vom Juli 2011 und das Endergebnis, das dieser Tage den Ministerrat passiert – da hat es massive Änderungen gegeben.

Da die Reifeprüfungsverordnung noch nicht erlassen ist, haben dienstliche
Handreichungen, Empfehlungen und Arbeitsgruppenergebnisse bezüglich der
„Neuen Reifeprüfung“ keine Rechtskraft. (Es kursieren momentan auch Entwürfe,
wie welches Fach in Zukunft zu korrigieren sein wird.) Insbesondere steht die
Methodenfreiheit des Lehrers zumindest derzeit nicht zur Diskussion.

Einzig und allein in den lebenden Fremdsprachen haben sich zahlreiche Höhere
Schulen – auch in Vorarlberg – bereit erklärt, im Wege von Schulversuchen eine
neue Prüfungsordnung zu erproben. Hier sind die entsprechenden Vorschriften des Schulversuchs natürlich zu beachten.

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