Diesen Schluss lässt ein mit 7. August datierter Vermerk in der Justizdatenbank des Sarasota County zu, der im Internet abrufbar ist. Ursprünglich war für den 18-Jährigen, dem lüsterne bzw. anstößige Belästigung vorgeworfen wird – in Florida ist Sex mit Jugendlichen, die noch keine 16 sind, verboten und wird streng bestraft -, eine Kaution von 200.000 US-Dollar (rund 170.000 Euro) festgesetzt worden. Die Gerichtsanhörung des Burschen wurde auf den 14. September anberaumt.
Enthaftung mit mehreren Bedingungen
Womöglich muss er bis dahin nicht weiter in seiner Zelle im Sarasota County Jail bleiben. Dem jüngsten Eintrag ins Justizregister zufolge wurde ein Antrag seines Verteidigers bewilligt, der eine allfällige Enthaftung mit mehreren Bedingungen verknüpft. So hat der Anwalt beantragt, dass dem Burschen gestattet wird, nach Orange County – ein Verwaltungsbezirk in Florida – zu reisen und bis zum Gerichtstermin dort zu bleiben. Die Kanzlei des Anwalts, der die Vertretung des jungen Oberösterreichers übernommen hat, hat ihren Sitz in Ontario, dem Verwaltungssitz von Orlando.
Zudem befinden sich die Eltern des 18-Jährigen derzeit in einem Flugzeug nach Florida. Sie sollen dort noch am Mittwoch (Ortszeit) eintreffen, um ihren Sohn beaufsichtigen zu können, heißt es in der Eingabe des Anwalts.
Einige “Zehntausende Euro” auf dem Spendenkonto
Einige “Zehntausende Euro” seien indes bis Mittwochmittag auf dem Spendenkonto für den 18-jährigen eingegangen. Dies teilte der Bürgermeister der Heimatgemeinde des Burschen auf Anfrage der APA mit. Die Gemeinde hatte Ende vergangene Woche ein Hilfskonto eingerichtet, um die Familie bei den Kosten für Kaution, Anwalt und die Reise zu ihrem Sohn zu unterstützen. Die Kaution war wegen angeblicher Fluchtgefahr – der Bursche hatte für 5. August einen Rückflug nach Österreich gebucht – von 7.500 US-Dollar (knapp 6.500 Euro) auf die 200.000 US-Dollar (rund 170.000 Euro) erhöht worden.
Was die jüngsten Entwicklungen für den 18-Jährigen kurzfristig bedeuten, konnte man am Mittwoch im Außenministerium vorerst nicht abschätzen. Aufgrund der Zeitverschiebung wurden auf APA-Anfrage nähere Informationen für den späteren Nachmittag in Aussicht gestellt. Die Kanzlei des Anwalts, der den 18-Jährigen vertritt, war telefonisch zunächst nicht erreichbar.
(APA)
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