Ein Prozess in Salzburg endete “aus Mangel an Beweisen” mit Freispruch und nach einem Übergriff im September 2009 sah die Staatsanwaltschaft Innsbruck von einer Untersuchungshaft ab. “Die Angaben waren widersprüchlich und schwer nachvollziehbar”, begründete Richter Peter Friedrich das Urteil. Es gebe keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der beiden Opfer zu zweifeln. Zudem habe der Beschuldigte eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, als er die Wohnungstür einer Frau eingetreten habe und sie vergewaltigte. “Es kann nicht sein, dass sich Frauen in der eigenen Wohnung nicht sicher fühlen können”, führte er aus. Der 46-Jährige wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
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