Das bisherige Zahnambulatorium wird einer alternativen Nutzung durch zwei frei praktizierende Zahnärzte zugeführt, berichtet die Vorarlberger Gebietskrankenkasse am Montag. Zusätzlich wird ab September ein weiterer Zahnarzt mit Kassenvertrag seine Ordination in der Stadt Bludenz eröffnen.
Nach längerer Suche und intensiven Gesprächen wurden zwei Zahnärzte gefunden, die in den nächsten Monaten in den Räumlichkeiten des ehemaligen Zahnambulatoriums in Bludenz als Teilnehmer des Abrechnungsübereinkommens jeweils eine Kassenpraxis eröffnen werden. Für VGKK-Obmann Manfred Brunner ist damit sichergestellt, dass die bisherige zahnärztliche Versorgung für die Versicherten nicht nur in qualitativer, quantitativer und preislicher Hinsicht gesichert ist, sondern zusätzlich durch das in der freien Praxis mögliche Angebot an außervertraglichen Leistungen, wie zum Beispiel den festsitzenden Zahnersatz, ergänzt wird.
Unverändert für die Versicherten bleibt somit auch der gute Standort mit Parkmöglichkeiten und der guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Dr. Gerhart Bachmann, Präsident der Vorarlberger Landeszahnärztekammer, zeigt sich seinerseits zufrieden, den Ländle-Patienten ab September eine spürbare Versorgungsverbesserung offerieren zu können: Zusätzlich zu diesen zwei Vertragszahnärzten wird ab dann ein weiterer Zahnarzt mit Kassenvertrag in der Stadt Bludenz zur Verfügung stehen. Damit müsste die Versorgung auf absehbare Zeit sicher gestellt sein.
Land unterstützt kieferorthopädische Behandlungen in sozialen Härtefällen
Durch die Schließung des Ambulatoriums Bludenz und auf Grund der personalbedingt stark reduzierten kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten in den Ambulatorien drohte eine erhöhte finanzielle Belastung für die Versicherten. Diese Belastung wird nun durch einen Landeszuschuss abgefedert. Landesstatthalter und Gesundheitslandesrat Mag. Markus Wallner: In sozialen Härtefällen wird das Land Vorarlberg für kieferorthopädische Leistungen Zusatzmittel zur Verfügung stellen.
Das Land dehnt für alle Kieferregulierungsfälle, die unter die Richtlinien des Unterstützungsfonds der VGKK fallen, den Unterstützungsbeitrag soweit aus, dass diese Patienten einen fixen Beitrag von 660,- Euro pro Behandlungsjahr erhalten. Gemeinsam mit dem fixen Kassenzuschuss von 539,- Euro pro Behandlungsjahr ergibt dies für dies eine jährliche Unterstützung von 1.199,- Euro, bei dreijähriger Behandlungsdauer 3.597,- Euro.
Die neue Regelung tritt mit August 2009 in Kraft, Abwicklung und Auszahlung des Landeszuschusses erfolgen über die VGKK. Eine separate Antragstellung an das Land ist nicht notwendig, da mit einem Antrag an den Unterstützungsfonds der VGKK gleichzeitig über Gewährung eines Zuschusses durch das Land entschieden wird.
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