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Zahl der Einbürgerungen in Vorarlberg sind leicht angestiegen

Ein Drittel der Eingebürgerten sind in Österreich geboren.
Ein Drittel der Eingebürgerten sind in Österreich geboren. ©VOL.AT/Uher
Die Zahl der Einbürgerungen steigt wieder an. Laut Statistik Austria gab es im vergangenen Jahr in Vorarlberg einen leichten Anstieg. 473 Bürger sind im westlichsten Bundesland Österreichs eingebürgert worden, dass sind sechs mehr als 2010.

Nach Jahren des Rückgangs wegen der verschärften gesetzlichen Bestimmungen ist seit dem Vorjahr wieder ein Gegentrend spürbar in Österreich spürbar. 6.754 mal wurde die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, was einem Plus von 9,1 Prozent gegenüber dem Tiefststand 2010 entspricht. Vom Rekordjahr 2003 mit mehr als 45.000 Fällen ist man freilich noch weit entfernt.

1,3 Prozent Zuwachs in Vorarlberg

Weniger Einbürgerungen als 2010 gab es nur in der Steiermark (-7,2 Prozent) und vor allem in Kärnten (-37,7). Den größten Anstieg verzeichneten Niederösterreich (43,2 Prozent) und Wien (18,7). 1,3 Prozent Zuwachs verzeichnet Vorarlberg und liegt damit unter dem Bundesdurchschnitt.

Die Hälfte der Verleihungen des Jahres 2011 verteilt sich auf vier Nationalitäten. Eingebürgerte mit bisher türkischer Staatsangehörigkeit (17,5 Prozent) stehen knapp vor Staatsangehörigen aus Bosnien-Herzegowina (17,4 Prozent) an der Spitze. An dritter und vierter Stelle folgen Serbien (8,1 Prozent) und der Kosovo (8,0 Prozent). Prozentuell ging bei den Bürgern des früheren Jugoslawiens die Zahl bei den Einbürgerungen zurück, bei den ehemaligen Türken gab es hingegen einen deutlichen Anstieg.

Mit Alter sinkt das Interesse an Pass

Gut 35 Prozent der Eingebürgerten wurden bereits in Österreich geboren. Mehr als ein Viertel der Neo-Österreicher war bei der Einbürgerung zwischen 30 und 44 Jahre alt. An zweiter Stelle standen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 29 Jahren. Im zunehmenden Alter sinkt offenbar das Interesse am österreichischen Pass. Nur 123 Personen oder 1,8 Prozent der Eingebürgerten hatten das 60. Lebensjahr überschritten.

Die Hälfte der Einbürgerungen wurde wegen eines Rechtsanspruchs vorgenommen. Dahinter folgen Erstreckungen – auf Ehepartner und Kinder.

APA/VOL.AT

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