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Zadic: Keine Einschränkungen bei Korruptionsbekämpfung

Zadic lud Experten zum Gespräch.
Zadic lud Experten zum Gespräch. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Nach scharfer Kritik an den geplanten Neuregelungen bei Razzien im Behördenbereich lud Justizministerin Alma Zadic Experten zu sich. Die Ministerin versprach, dass es keine Einschränkungen bei Korruptionsermittlungen geben werde.
Razzien bei Minister weiter möglich

Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes, Verfassungsrechtler Heinz Mayer oder auch Staatsanwälte-Vertreterin Cornelia Koller waren bei der Expertenrunde mit dabei. Die Korruptionsbekämpfung und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften müsse gestärkt werden, betonte Zadic vor Beginn.

Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein, so die geplante Änderung in der Strafprozessordnung. Als dies Ende März bekannt wurde, setzte es geharnischte Proteste. Von der SPÖ wurde dieser Plan als Angriff auf die Korruptionsermittler etwa der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewertet.

Zadic: Korruptionsermittlungen dürfen nicht eingeschränkt werden

In einem Medienstatement vor Beginn der Beratungen im Justizministerium meinte Zadic, die Wortmeldungen und auch Medienberichte hätten gezeigt, dass es bei der neuen Bestimmung offensichtlich Interpretationsspielraum gebe. Wenn dies so sei, "muss hier ordentlich und präzise formuliert werden".

Denn wenn die Bestimmung dazu führen könnte, dass Korruptionsermittlungen eingeschränkt werden, "wird es diese Bestimmung mit Sicherheit mit mir nicht geben". Korruptionsbekämpfung sei ihr ein zentrales Anliegen, betonte Zadic: "Ein starker Rechtsstaat braucht eine starke, unabhängige Justiz."

Das Expertengespräch war bis zum späten Nachmittag angesetzt. Mit am Tisch saßen auch der frühere WKStA-Chef Walter Geyer und Bezirksrichter Oliver Scheiber.

SPÖ kritisiert Novelle

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim übte in einer Aussendung Kritik. "Es gibt an dieser Novelle schlichtweg nichts herumzudeuteln, ich sehe hier keinen Interpretationsspielraum. Die Intention des Gesetzes geht klar und eindeutig in die Richtung der Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten und ist daher schlichtweg abzulehnen", meinte sie: "Im Sinne von Rechtsstaat und Demokratie gibt es nur eine Möglichkeit: Die Bundesregierung muss die Novelle sofort zurückziehen."

Kollers Staatsanwälte-Vereinigung betonte in einer Aussendung, dass eine effektive Strafverfolgung auch im öffentlichen Bereich gesichert sein müsse. Der Entwurf der Bundesregierung sei in der vorliegenden Form abzulehnen, weil er die Ermittlungskompetenzen der Staatsanwaltschaften zu sehr einenge und damit in vielen Fällen eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten erschweren oder gar unmöglich machen würde. "Keinesfalls darf es zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen. Im öffentlichen und privaten Bereich müssen Beweise im gleichen Umfang gesichert werden können", betonte Koller.

Ministerin verspricht Umarbeitung der Razzien-Regelung

Zadic verspricht nach dem Treffen, jenen Gesetzesentwurf noch umzuarbeiten, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde. Man werde daher nach der Begutachtung entsprechende Änderungen am Entwurf vornehmen und jedenfalls vor Einbringung der Regierungsvorlage die Experten damit befassen, versprach die Ministerin.

Nach Ende der Diskussion dankte sie für die konstruktive und ergebnisorientierte Diskussion: "Obwohl die Rechtslage komplexer ist als oftmals dargestellt konnten wir einige gemeinsame Linien finden."

(APA/Red)

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