Nach Übergriffen und Missbrauchsvorwürfen auf der X-Jam-Maturareise in Kroatien hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft am Dienstag betont, dass Betroffene auch dort Unterstützung erhalten können. "Manche laut gewordenen Belästigungsvorwürfe bei der X-Jam-Maturareise können demnach auch im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) aufgegriffen werden. Im Gegensatz zur Arbeitswelt ist der Schutzbereich bei Dienstleistungen viel weniger bekannt", sagte Anwältin Ines Grabner.
Gleichbehandlungsanwaltschaft hilft
Sexuelle Belästigung ist eine Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und nach dem GlBG verboten. Das Gesetz umfasst neben der Arbeitswelt aber auch den Dienstleistungsbereich. Dazu gehören auch sexualisierte Gesten durch den Security-Mitarbeiter, "zufällige" Berührungen während der Fahrstunde oder ein unerwünschter Kuss im Zuge einer Massagebehandlung, betonte die zuständige Gleichbehandlungsanwältin. Im Dienstleistungsbereich bestehe für junge Frauen eine große Gefahr, von Belästigungen betroffen zu sein. Besonders gravierend sei es, wenn belästigende Handlungen von Personen gesetzt werden, die zum Schutz von jungen Menschen angestellt wurden. "Umso wichtiger ist, dass junge Frauen ihre Rechte kennen und unterstützt werden", so Grabner.
Beschwerdestelle eingerichtet
Nach den Vorwürfen wurde von dem Veranstalter eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der ungebührliche Zwischenfälle gemeldet werden können. Ein Security-Mitarbeiter wurde nach mehrere übergriffigen Vorfällen wegen sexueller Belästigung angezeigt. Zudem laufen strafrechtliche Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Steirer, der eine junge Oberösterreicherin auf ihrem Zimmer vergewaltigt haben soll.
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