Familie aus Sulzberg getrennt - ÖVP fordert menschlichen Vollzug, FPÖ bleibt hart
Das Asylrecht regelt die freiwillige Ausreise und Abschiebung bei einem negativen Bescheid. “Das wird von uns auch unterstützt”, schreibt der Roland Frühstück in einer Ausendung. Die Umstände der Abschiebung der armenisch-iranischen Familie aus Sulzberg machten jedoch deutlich, dass der Exekutive bei der Vollziehung des österreichischen Fremdenrechts Spielräume für einen menschlichen Vollzug der Gesetze eingeräumt werden müssten.
“Hier sollte die Bundesregierung entsprechend reagieren, damit in Zukunft Kleinkinder nicht mehr von Elternteilen getrennt und schwangere Frauen nicht solchen Extremsituationen ausgesetzt werden”, kritisiert Frühstück die Trennung der Familie. “In einem Rechtsstaat muss so viel Augenmaß möglich sein, damit solche Situationen verhindert werden“, appelliert der Klubobmann an die Verantwortungsträger im Bund. Die Rücknahme der getrennten Abschiebung durch das Innenministerium ist für Frühstück daher ein Schritt in die richtige Richtung.
Überarbeitung der “Rot-Weiß-Rot-Card”
In diesem Zusammenhang wünscht sich der Klubobmann der Vorarlberger Volkspartei zum wiederholten mal die rasche Überarbeitung der „Rot-Weiß-Rot-Card“ für Asylwerber, die eine Lehre in Österreich begonnen haben: „Es muss für Lehrlinge in ausgewiesenen Mangelberufen die Möglichkeit geben, den Antrag für eine „Rot-Weiß-Rot-Card“ in Österreich zu stellen.”
Auch die Regionalisierung der Liste der Mangelberufe, wie von der Bundesregierung angekündigt, wäre für den Vorarlberger Arbeitsmarkt eine echter Gewinn. “Eine solche Regelung wäre gut für die Wirtschaft und ist ein echter Anreiz für all jene, die sich beim Thema Integration besonders bemühen. Ich bin zuversichtlich, dass dies von der Bundesregierung auch so gesehen wird“, so Frühstück abschließend.
Bitschi bleibt hart
FPÖ-Landesobmann Christoph Bitschi hat nur wenig Mitglied mit der betroffenen Familie: „Ich verstehe natürlich die Betroffenen und dass sie gerne hier bleiben würden. Man muss aber ganz klar sagen: Sie sind zu uns gekommen und haben angegeben, dass sie schutzbedürftig sind. Ein unabhängiges Gericht hat dann entschieden, dass kein Recht auf Schutz besteht. Sie haben also kein Recht hier zu bleiben und deshalb ist klar, dass sie das Land auch wieder verlassen müssen.“
(red)
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