Zum einen soll der Mann fünf Jahre lang gratis Wasser für seine Wäscherei bezogen haben – der Schaden wird mit 200.000 Euro beziffert. Der Wäschereibesitzer habe laut Anklage Arbeiter angewiesen, eine der beiden Wasserleitungen am Zähler vorbeizuführen.
Zum zweiten soll der Betriebsinhaber Abwasser, ohne die entsprechenden Gebühren zu entrichten, in den Kanal gepumpt und sich somit 149.000 Euro gespart haben. Der dritte Vorwurf lautet auf Versicherungsbetrug. Dabei geht es um den Brand in einem Zwischenlager in Tirol. 52.000 Euro sollen dort unrechtmäßig von der Versicherung kassiert worden sein.
Mein Mandant bezog das Wasser aus seinem eigenen Brunnen, setzt Verteidiger Andreas Scheil alles daran, einen Freispruch in Sachen Wasserdiebstahl zu erwirken.
Ich kann doch nicht mein eigenes Wasser stehlen, versteht auch der Angeklagte die Welt nicht mehr. Was das Abwasserproblem betrifft, gab der Ex-Firmenchef gestern vor Gericht an, dass er mit dem damaligen Bürgermeister eine Abmachung getroffen hatte: Der Firma ging es 1985 schlecht, als ich den Bürgermeister bat, mir bei den Abwassergebühren entgegenzu- kommen, hat er mir geraten, einen Teil eben am Zähler vorbeizuleiten. Er war für mich ein Ortskaiser, ich fragte nicht weiter, so der Angeklagte. Der Bürgermeister ist mittlerweile verstorben, Zeugen für das Gespräch und die Abmachung gibt es nicht.
Nach fünf Stunden musste Richter Wilfried Marte den Prozess wegen weiterer Zeugen und eines technischen Gutachtens vertagen. Das Verfahren wird im Oktober fortgesetzt. Die VN werden über den Ausgang des Prozesses berichten.
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