Besonders schwierig gestaltet sich allerdings die Suche nach neuen Jobs für ungelernte Arbeitskräfte sowie für jene über 50. Darum wird nach der Entscheidung des Masseverwalters das Land und das Arbeitsmarktservice die Insolvenzstiftung öffnen. Dort werden die Arbeitnehmer die nicht vermittelt werden können betreut, erklärt Sausgruber: Härtefälle sollen beispielsweise durch Wohnbeihilfe oder einen Sozialtopf aufgefangen werden.
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