Von Seff Dünser / NEUE
Auch das trug dem Familienvater gestern beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch den Schuldspruch wegen der Vergehen des Betrugs ein.
Bedingte Haft
Wegen Betrügereien wurde der mit zumindest vier einschlägigen deutschen Vorstrafen Belastete zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Claudia Hagen, gegen das der Angeklagte volle Berufung anmeldete, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wären drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet eineinhalb Jahren Haft. Weil die einschlägigen Vorstrafen schon länger zurückliegen, müsse der Angeklagte nicht ins Gefängnis, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Betrogen hat der angeklagte Mieter seine Vermieter laut Urteil auch dadurch, dass er trotz ihrer Anzahlung von 6000 Euro die versprochene Küche in die Mietwohnung nicht geliefert hat.
Anzahlung weg
Zudem hat der angeklagte Betreiber eines Bregenzer Einrichtungsgeschäfts nach Ansicht der Richterin eine Kundin betrogen. Die Kundin zahlte 28.000 Euro an. Dafür hat der 48-Jährige ihr nur Wohnungsmöbel in geringerem Wert geliefert.
Ehefrau verurteilt
Die mitangeklagte Gattin ist gestern unentschuldigt nicht erschienen. Nach der vorbestraften Deutschen wird gefahndet. Die Innenarchitektin wurde vor Kurzem in Lindau wegen Betrügereien an Kunden des Einrichtungsgeschäfts zu einer bedingten Haftstrafe von 19 Monaten und 130 Stunden Gratisarbeit in einem Tierheim verurteilt. Einen Aufenthalt im Gefängnis ersparten die Richter der 44-Jährigen aus Rücksicht auf ihr unmündiges Kind.
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