Der 40- jährige Gehbehinderte Wohnungsinhaber Andreas A. befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem Couchsessel des Wohnzimmers und konnte diesen offensichtlich nicht mehr rechtzeitig verlassen und verstarb an dieser Örtlichkeit. Nach ersten Erhebungen lebte der A. in der Wohnung alleine, war gehbehindert und benützte zur Fortbewegung einen Rollstuhl. Anhaltspunkte auf Fremdverschulden konnten vorerst nicht festgestellt werden.
Weiteren Erhebungen zufolge verständigte A. über ein Betreuungsnotruftelefon der Caritas einen Mitarbeiter der Caritas über den Ausbruch des Brandes in seiner Wohnung. Vom Mitarbeiter wurde im Anschluss die Feuerwehr verständigt.
Auf Grund der unklaren Sperrverhältnisse der Wohnungsschlüssel befand sich für Notfälle unter der Türmatte wurde eine gerichtliche Obduktion angeregt.
Die Amtshandlung wird durch die Kriminaldirektion 1, Brandgruppe Ortner geführt, Tatortarbeit zur Brandursachenermittlung erfolgte durch die Kriminaldirektion 3.
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