Es bleibt bei lebenslanger Haft für einen 56-jährigen Mann, der Anfang 2017 seine Wohnung in Wien-Hernals vorsätzlich in die Luft gesprengt hat, was den Hausverwalter das Leben kostete. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Der Strafberufung des Wieners wurde keine Folge gegeben.
Strafmilderung abgelehnt
Schon vor einigen Wochen hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde des Mannes gegen seine Verurteilung wegen Mordes und – bezogen auf die im Explosionszeitpunkt im Gebäude befindlichen Personen – 23-fachen Mordversuchs verworfen. Nun stieß er auch beim OLG mit seinem Ersuchen um Strafmilderung auf taube Ohren. “Bei Ihrer Schuld gibt es nur lebenslang”, beschied ihm Christian Dostal, der Vorsitzende eines Drei-Richter-Senats.
Das Landesgericht für Strafsachen hatte im vergangenen Jänner die Höchststrafe verhängt und zudem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Explosion sei ein “Akt der Selbstjustiz” gewesen, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Der Hausverwalter hatte die Delogierung des 56-Jährigen betrieben, nachdem dieser seit längerem keine Miete mehr bezahlt und auf Mahnschreiben nicht reagiert hatte. Auch Strom- und Gasrechnungen blieben offen.
Explosion war Reaktion auf Delogierung
Für den 26. Jänner 2017 war die Delogierung angesetzt. Unmittelbar vor dem Termin demontierte der säumige Mieter den Gaszähler, drehte das Leitungsventil auf und ließ in seiner Wohnung Gas ausströmen. Als um 7.30 Uhr der Hausverwalter, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter erschienen, um die Wohnung zu räumen, entzündete der 56-Jährige das Gas-Luftgemisch. Die Wucht der Detonation hob die Wohnungstür aus den Angeln, die den davor befindlichen Personen um die Ohren flog.
Der 64 Jahre alte Hausverwalter hatte keine Überlebenschance. Der Gerichtsvollzieher und der Schlosser wurden schwer verletzt. Zudem stürzten mehrere Trennwände zur Nachbarwohnung ein – ein dort schlafendes, wenige Tage altes Baby kam zum Glück glimpflich davon.
Der 56-Jährige – er wurde ebenfalls schwer verletzt – hatte nach seiner Festnahme behauptet, er habe eine lecke Gasleitung abdichten wollen. Diese hätte ihm schon seit Monaten zu schaffen gemacht. Das Unglück sei ihm unabsichtlich passiert.
(APA/Red)
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