Melanie Fritz aus Lauterach ist Alleinerzieherin von zwei Kindern. Ihr Sohn Noah ist zehn Jahre alt, ihre Tochter Miriam ist sieben. Melanie Fritz arbeitet Teilzeit, bald beginnt sie als Mitarbeiterin im Call-Center. „Ich möchte nicht jammern. Außerdem will ich ja arbeiten und selbst für mich und meine Kinder sorgen“, betont die 30-Jährige. Ohne staatliche Hilfe hat es eine alleinerziehende Mutter im Hochpreisland Vorarlberg aber schwer.
Plötzlich weniger
Die Höhe der Beihilfe ergibt sich aus einem anrechenbaren Wohnungsaufwand abzüglich dem zumutbaren Wohnungsaufwand, abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Einkommenshöhe. Um die Beihilfe muss immer wieder neu angesucht werden. Die Lauteracherin tat dies, worauf sie folgenden Bescheid erhielt: „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab Juli 2017 Wohnbeihilfe in Höhe von monatlich 241,57 Euro erhalten.“ Also plötzlich rund 170 Euro weniger.
Und tatsächlich: In der Wohnbeihilferichtlinie 2016 findet sich folgender Passus: „Unterhalts- und Alimentationszahlungen für Kinder werden bis zu einem Betrag von 150 Euro bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt.“ In der Richtlinie 2017 fehlt dieser Satz; für Frauen wie Melanie Fritz eine folgenreiche Streichung.
Michael Diettrich von der Armutskonferenz sind mehrere solche Fälle bekannt, wie er auf VN-Nachfrage erklärt. ÖVP-Wohnbausprecher Albert Hofer betont, sich zu diesem Einzelfall aus Mangel an Information nicht äußern zu können. Grundsätzlich gebe es aber beide Seiten. „In manchen Fällen wird ein Teil des Einkommens verschwiegen, um an eine höhere Wohnbeihilfe zu kommen.“ Er fordert deshalb eine Transparenzdatenbank aller Sozialhilfeträger. Einige Punkte in der aktuellen Richtlinie seien zumindest diskussionswürdig.
Komplette Überarbeitung
Die Landesregierung arbeitet an einer neuen Richtlinie für 2018. Die zuständige Arbeitsgruppe mit Experten und Politikern hat sich bereits mehrfach getroffen. Die Armutskonferenz hat ihren Vorschlag auch schon präsentiert. Michael Diettrich erläutert: „Derzeit kann man kaum nachvollziehen, weshalb etwas eingerechnet wird und etwas anderes nicht.“
Melanie Fritz wird es am Ende egal sein, wie die Struktur der Beihilfe aussieht. Auf die unverhoffte Reduktion um 170 Euro kann sie aber sicher verzichten. Denn
170 Euro sind viel Geld.
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