Das kündigte Wohnbaureferent Landesrat Walter Blachfellner am Sonntag an. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Förderungszusicherung bereits mindestens acht Jahre zurückliegt und die einkommensbezogen berechnete Restlaufzeit mindestens 2,5 Jahre beträgt. Entscheidend ist auch die Art der Förderung.
Zwischen zehn und maximal 40 Prozent der Wohnbauförderungs-Schulden erlässt das Land, wenn vorzeitig zurückgezahlt wird. Nicht nur die Kunden der Wohnbauförderung profitieren von dieser Aktion, sondern auch die Wohnungssuchenden und die Umwelt. Neben der Entschuldung privater Haushalte kann dadurch wieder verstärkt vorzeitig zurückfließendes Geld für die Förderung der Errichtung oder Sanierung von Wohnraum eingesetzt werden. “Das Interesse an einer begünstigten Rückzahlung ist jedes Jahr sehr groß. Durch diese Rückzahlungen sind seit Inkrafttreten der letzten Verordnung im Jahr 2005 um die 90 Millionen Euro früher in das Budget der Wohnbauförderung zurückgeflossen. Dieses Geld wird dann wieder für die Vergabe von neuen Förderungen und somit für die Schaffung von günstigem Wohnraum und für Sanierungen verwendet”, betonte Blachfellner.
Die entsprechende Verordnung für die Fortsetzung dieser Aktion wird der Landesregierung demnächst zur Beschlussfassung vorgelegt und soll ab Anfang kommenden Jahres gültig sein.
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