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WK Vorarlberg fordert „Nägel mit Köpfen“

Heftige Kritik an der Bundesregierung übte am Wochenende der Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) Kuno Riedmann.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) habe eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes für vergangenen Herbst angekündigt. „Geschehen ist bislang nichts“, bemängelte Riedmann in der neuesten Ausgabe der Kammerzeitung. Zusammen mit Praktikern und Experten hat die WKV ein Vorschlagspaket zur Arbeitszeitflexibilisierung erarbeitet.

„Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist eines der wenigen Instrumente, die es dem Wirtschaftsstandort Österreich noch erlauben, Vorteile im internationalen Wettbewerb zu realisieren“, betonte WKV-Präsident Kuno Riedmann in der Kammerzeitung und appellierte an die Bundesregierung „Nägel mit Köpfen zu machen“. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg fordere schon seit langem flexiblere Arbeitszeiten und habe deshalb zusammen mit Praktikern und dem Experten für Arbeitszeit, Franz Schrank, von der Universität Wien ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das den Betrieben effizientes Arbeiten erlaube und den Mitarbeitern wesentlich bessere Möglichkeiten zur Zeiteinteilung lasse. Für Riedmann geht es vor allem darum, „die bisherigen Gesetze zu entrümpeln“.

Das Vorschlagspaket der WKV enthält im Wesentlichen sieben Punkte. Zentrale Forderung ist die Verlagerung der Ausarbeitung der Arbeitszeiten auf Betriebsebene. Riedmann: „Arbeitszeitmodelle funktionieren erfahrungsgemäß dort am besten, wo sie im Unternehmen – getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – entwickelt und gelebt werden“. Weitere Punkte sind stärkere Öffnung der Normalarbeitszeit-Eckpunkte für flexiblere Normalarbeitszeiten, sozial verträgliche Lockerung der Gesamtarbeitszeiten, erlaubte Wochenarbeit von 55 Stunden bei einer Durchrechnung von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich in 17 Wochen, flexiblere Ruhepausen und tägliche Ruhezeiten. „Die Möglichkeit zur Teilung bzw. Verkürzung von Pausen und Ruhezeiten im Betrieb sollte gegeben sein“, so Riedmann. Außerdem fordert die WKV, dass die Strafbarkeit auf erhebliche Übertretungen beschränkt werde und bei lediglich leichter Fahrlässigkeit wegfallen solle. Last but not least wird eine Vereinfachung und bessere Verständlichkeit des Arbeitszeitgesetzes gefordert.

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