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Wissen ist Macht – das gilt auch für Räuber

Raub: Auch Waffen entscheiden über das Ausmaß der Strafe
Raub: Auch Waffen entscheiden über das Ausmaß der Strafe ©VN (Symbolbild)
Feldkirch - Strafen für „normalen“ und bewaffneten Raub sind höchst unterschiedlich.

Ob Abzocke im Drogenmilieu oder Überfall auf ein Wettbüro, selbst für Räuber rentiert es sich, sich vorher zu informieren. Verwendet der Täter beim Überfall eine Waffe, drohen ihm fünf bis 15 Jahre. Raubt er ohne Waffe, sind es ein bis zehn Jahre, die ihn treffen können. Doch es ist nicht immer leicht, zu wissen, was es heißt, eine „Waffe zu verwenden“. Verwenden heißt nämlich nicht nur, mit dem Revolver zu schießen, sondern es reicht, wenn er nur vorgezeigt wird. Egal ob er geladen oder funktionstüchtig ist. Auch wer mit einem Pfefferspray Druck macht, ist wegen bewaffneten Raubes dran.

Fast alles ist möglich

Selbst bei Jugendlichen fallen die Strafen wegen schweren, weil bewaffneten Raubes heftig aus. Auch wenn sie unbescholten sind. Und als Waffe qualifiziert die Rechtsprechung so einiges. Da genügt beispielsweise ein Pflasterstein mit einem Gewicht von einem Dreiviertelkilo. Auch ein Knüppel, ein Ast oder ein Spatenstiel wurde als Waffe gewertet. Wer mit Bierflasche – voll oder leer – droht und Geld fordert, ist ein bewaffneter Räuber. Der Teufel steckt also – wie so oft – im Detail.

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