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Wirt nach Schließung: "Nein" zur SB-Öffnung ist "diskriminierend"

©VOL.AT/Mayer
Der Alphof Rossstelle in Mellau wurde behördlich geschlossen. Für Wirt Diethelm Simma ist unklar, warum Selbstbedienung nicht zulässig ist.
Alphof Rossstelle Mellau
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Die Gastro-Öffnung in Vorarlberg ist nicht ganz ohne Herausforderungen. Das weiß auch Diethelm Simma, Inhaber und Wirt des Alphof Rossstelle im Mellauer Skigebiet. Er habe sich genauestens an die Hygienevorgaben gehalten, erklärt er. Trotzdem wurde sein Lokal am Freitag behördlich geschlossen - zu Unrecht, wie er findet. Die Behörde habe nichts zu bemängeln gehabt - außer, das Selbstbedienung nicht erlaubt sei. Er habe erst im Nachhinein durch Recherche herausgefunden, dass das am 15. März mit der Novelle in Kraft getreten sei, als er sein Lokal schon offen hatte.

"Nichts einfacher" als eine Anzeige

Grund für die Schließung war eine Anzeige. "Ich denke, dass ich die Covid-Maßnahmen zu rigoros durchgesetzt habe und dadurch Herrschaften sich kompromittiert gefühlt haben", meint der Wirt. "Es ist heute nichts einfacher, als mit dieser Gesetzgebung eine Anzeige zu legen." Der Verwaltungsbehörde bleibe dann nichts anderes übrig, als dieser nachzugehen. Man habe ihm zwar angeboten, Take Away oder Tischservice anzubieten, aber das komme für sein Lokal nicht infrage. Für Service sei das Lokal zu groß, Take Away funktioniere nicht, weil Gäste lieber auf der Terrasse als 50 Meter entfernt im Schnee konsumieren würden. Die Gäste seien, als sie von der Schließung erfahren hätten, alle der Meinung gewesen, er habe alles "super" und richtig gemacht.

Der Alphof Rossstelle wurde behördlich geschlossen. Bild: VOL.AT/Mayer

Nicht irgendein SB-Lokal

Seit Oktober hat sich Simma auf eine Öffnung vorbereitet. Er hat sämtliche Wartungen durchführen lassen, um für eine Öffnung gewappnet zu sein - auch die Lüftungsanlagen ließ er warten, um für gute Luft im Lokal zu sorgen. Desinfektionsspender und Co. wurden durch App-gesteuerte ersetzt, um rechtzeitig nachfüllen zu können. Für die Gästeregistrierung wurden beim Eingang, an der Theke und auch auf Toiletten QR-Codes angebracht, um nachvollziehen zu können, wer wo war. "Man kann uns nicht vergleichen mit irgendeiner SB", so Simma. "Da ist alles hinter Glas und einfach alles geschützt." Der Gast könne nicht direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Auch seiner Informationspflicht sei er mit LED-Screens indoor und outdoor und akustischen Durchsaben nachgekommen.

Nein zu SB "diskriminierend"

Er müsse nun seine Mitarbeiter arbeitslos melden, erklärt der Wirt. Er sei bereits in Kontakt mit der Wirtschaftskammer: "Damit hier sämtliche Mittel und Wege in Takt kommen und auch breitgetreten werden, dass dieses Gesetz gebrochen wird, dass das Nein zum SB wegkommt", verdeutlicht Simma gegenüber VOL.AT. Land und Bund müssten aufwachen. Solche Gesetze könne man nicht nur mit Virologen und Fachleuten "übers Knie brechen", ohne mit den eigentlichen Fachleuten - den Gastronomen - zu sprechen. "Aufmachen muss man mit Verstand und mit Vernunft. Mit Erfahrungen", meint der Gastronom. Man habe viel von der Öffnung indoor und outdoor geredet. "Aber, dass man explizit einen Zweig in dieser Gastronomie ausklammert, finde ich schlichtweg nicht normal und diskriminierend", so Simma.

Simma (ganz rechts) und seine Mitarbeiter im SB-Bereich. Bild: VOL.AT/Mayer

Selbstbedienung ist unzulässig

Selbstbedienung unter besonderen hygienischen Vorkehrungen, das sei nur in Krankenanstalten, Pflegeheimen oder Beherbergungsbetrieben erlaubt, so Rainer Honsig-Erlenburg, der Zuständige der BH Bregenz, auf VOL.AT-Anfrage. "Das, was Herr Simma mit seinem Lokal macht, dort ist es unzulässig", so Honsig-Erlenburg. In den Sonderbestimmungen für das Land Vorarlberg (Stand: 19.03.2021) heißt es ganz klar: "Selbstbedienung ist unzulässig". "Wir haben festgestellt, dass er Selbstbedienung gemacht hat, das hat er auch nie bestritten", meint der Honsig-Erlenburg. "Das heißt, es wird diesbezüglich ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet." Auch, wenn die derzeit geltende Bestimmung für Simma und andere betroffen Gastronomen ärgerlich ist: Es bleibt abzuwarten, was die nächste Bestimmung für Neuerungen bringt. Wer weiß - vielleicht weicht das Nein zum SB bald einem "Ja".

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