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Wirbel um Sperre von Thomas Auer

Wirbel um die Dauer der Sperre von EHC Lustenau-Crack Thomas Auer.
Wirbel um die Dauer der Sperre von EHC Lustenau-Crack Thomas Auer. ©VOL.AT/Luggi Knobel
Am vergangenen Dienstag, 16.12.2014, wurde dem EHC Alge Elastic Lustenau seitens des ÖEHV ein Straferkenntnis betreffend den Spieler Thomas Auer zugestellt.

Aufgrund einer Anzeige beim ÖEHV hat der Strafsenat gegen den Spieler Auer ein Verfahren eingeleitet, Grund war dessen unfaire Attacke in den letzten Sekunden des Spiels Bregenzerwald gegen Lustenau am 29.11.2014. Dem Verband wurde als Beweis ein Videoclip vorgelegt, der die Situation beweisen sollte. Aufgrund dieses Videos verurteilte der Strafsenat den Spieler Auer zu einer Sperre von 7 INL-Spielen, 5 davon unbedingt, 2 auf Bewährung bis 31.03.2015.

Dass das Verhalten des Thomas Auer in dieser Causa sanktioniert werden muss, steht außer Zweifel.

Nun hat sich herausgestellt, dass das an den Strafsenat vorgelegte Video vorher „bearbeitet“ – man könnte auch sagen manipuliert – wurde. Auf dem Originalvideo sieht man die Verfehlungen des Thomas Auer, aber auch eine mit Matchstrafe bedrohte Attacke des Spielers Christian Ban an Thomas Auer.

Im Video, das dem Verband vorgelegt wurde, fehlt diese Sequenz. Unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ablaufs wäre die Strafe gegen Auer wahrscheinlich geringer ausgefallen. Wir wundern uns auch darüber, dass bei diesen Vorfällen Thomas Auer der einzige Spieler war, der vom Schiedsrichter bestraft wurde.

Einspruch durch den EHC Alge Elastic Lustenau

Wir haben fristgerecht gegen diese Urteil berufen. Es geht uns dabei nicht vordergründig um das Ausmaß der Strafe. Auf jeden Fall wollen wir restlos geklärt haben, warum und von wem dem Verband ein manipuliertes Video vorgelegt wurde und warum der Strafsenat auf Grund dieses Videos ein Urteil gefällt hat. Weder der Spieler Auer noch der EHC Lustenau wurden über die Anzeige und das eingeleitete Verfahren informiert und konnten somit auch nicht Stellung nehmen.

Man darf gespannt sein, wie die Berufungsinstanz des ÖEHV urteilt und ob unsere Fragen zufriedenstellend beantwortet werden. Wir wollen restlose Aufklärung!

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