Im Auftrag des Alpenvereins, der die Missstände schon seit Jahren bemängeln soll, hat sich laut ORF Vorarlberg nun der Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda eingeschaltet. Die Kritik des Landesvolksanwalts richtet sich vor allem gegen die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die es versäumt habe, ihrer Kontrollfunktion nachzukommen. Die BH behauptet jedoch, sehr genau auf die Einhaltung der Auflage zu achten. Gerhard Kaufmann vom Alpenverein widerspricht, die Aussage der BH sei nicht nachvollziehbar. Auch, dass die Liftbetreiber der Auflage entsprochen hätten, würde sich widerlegen lassen.
Wie der Alpenverein behauptet, sei erstmals 2011 auf die Missstände hingewiesen worden. Zunächst habe man die Vorwürfe abgewiesen, da es für die Skiroute keine Bewilligung brauche. Dann habe die BH ein Ermittlungsverfahren gestartet, bei dem der Sachverständige zu dem Ergebnis kam, dass die Auflagen allesamt erfüllt waren.
Mittlerweile sei besagte Skiroute zwar nicht mehr planiert, auch ein Sperrschild wurde angebracht, das Hinweisschild zur Route soll aber immer noch sichtbar sein. Auch im Internet und den Info-Foldern sei die Route laut Kaufmann noch zu finden.
(Red.)
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