Wirbel um Erdogan-Gedicht: Böhmermann sagt nächste Sendung ab

Jan Böhmermann hat die nächste Sendung seines “Neo Magazin Royale” abgesagt. Wegen seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sieht sich der Satiriker mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konfrontiert. Nun hätten die Produktionsfirma btf GmbH und der Satiriker die Absage beschlossen, hieß es am Dienstag auf der Facebook-Seite der Sendung. Zuvor hatte “Spiegel online” darüber berichtet.
Grund sei die große Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator. Die Entscheidung sei in Abstimmung mit dem ZDF gefallen. Das bestätigte ein ZDF-Sprecher in Mainz. “Wir respektieren die Entscheidung der Produktionsfirma und von Jan Böhmermann und haben Verständnis für deren Begründung”, sagte er.
Böhmermann hatte in dem Schmähgedicht über den türkischen Staatspräsidenten in seiner Fernsehshow bewusst beleidigende Formulierungen benutzt, um – wie er selbst erläuterte – die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich zu machen. Das hatte eine kontroverse Debatte über Grenzen von Satire ausgelöst.
Immer mehr Strafanzeigen im Fall Böhmermann
Nach Anzeigen gegen Böhmermann und Verantwortliche des ZDF ermittelt die Mainzer Staatsanwaltschaft. Die Zahl privater Strafanzeigen liege inzwischen in deutlich dreistelliger Höhe, teilte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler am Dienstag mit und bestätigte einen Bericht des Privatsenders Hit Radio FFH. Die Anzeigen richten sich gegen den Satiriker Böhmermann oder gegen Verantwortliche des ZDF. Sie werden in einem Verfahren wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischen Staaten gebündelt.
Dabei geht es um eine mögliche Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (StGB). Voraussetzung für eine Strafverfolgung sind in solchen Fällen ein sogenanntes Strafverlangen der ausländischen Regierung und eine Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung. Ein Strafverlangen aus der Türkei liegt vor, Berlin prüft noch.
Erdogan stellt Strafantrag gegen Böhmermann
Zudem liegt der Staatsanwaltschaft mittlerweile ein Strafantrag Erdogans gegen Böhmermann wegen Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 ff. StGB vor. Dieser könnte von der Behörde in Mainz unabhängig von einer Entscheidung aus Berlin weiterverfolgt werden.
Böhmermann unter Polizeischutz
Auch stehen Böhmermann und seine Familie laut bild.de mittlerweile unter Polizeischutz. “Wir haben sichtbare Objektschutz-Maßnahmen sowie darüber hinausgehende Sicherheits-Vorkehrungen eingeleitet”, zitiert das deutsche Onlineportal Ralf Remmert, Leiter der Kölner Polizei-Pressestelle. Wie genau diese Maßnahmen aussehen würden, habe der Sprecher nicht kommentieren wollen. Offenbar bestehe akute Gefahr durch Anhänger Erdogans. Aufgrund der politischen Dimension sei mittlerweile auch der Staatsschutz eingeschaltet worden, hieß es weiter. (dpa/red)
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