Das Grundstück hat aber laut ORF eine Sonderwidmung für ein Gasthaus.
Lochau will Sonderwidmung nicht aufgeben Die Gemeinde Lochau will diese Sonderwidmung keinesfalls aufgeben. Das ist die einhellige Meinung im Raumplanungsausschuss, sagt Bürgermeister Xaver Sinz. Damit will die Gemeinde die Chance wahren, dass aus dem Haus mit sensationellem Blick auf den Bodensee irgendwann einmal doch wieder ein Gasthaus werden könnte.
Und solange kein Antrag auf Umwidmung des Objekts in ein Wohnhaus beantragt wird, kann der neue Besitzer, Walter Klaus, dort wohnen.
Muss theoretisch ein Gasthaus bleiben Raumplanungs-Experten erklären das so: Solange das Gasthaus theoretisch innen Gasthaus bleibt, kann man dort auch wohnen. Der frühere Besitzer hat das auch getan. Bislang liegt von Klaus nur ein Antrag auf einen kleinen Zubau mit zwei Garagen vor und den muss die Gemeinde behandeln.
Der Anwalt von Walter Klaus, Adolf Concin sagt dazu: Beim Bau des Haggen gab es für Lochau noch keinen Flächenwidmungsplan, die erste Widmung lautete auf Bau- und Wohngebiet, erst viel später wurde auf Freifläche Gasthaus umgewidmet. Concin geht davon aus, dass das Gebäude auch als reines Wohnhaus benützt werden darf.
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