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Winterreifenpflicht fix: Koalition beschließt Details

Die Koalition hat sich am Mittwoch auf ein Gesetz geeinigt. Die Vorschrift wird von 1. November bis 15. April gelten, wobei ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen müssen.

Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden, parkende Pkw sind ausgenommen. Das Gesetz wurde im parlamentarischen Ausschuss beschlossen und wird mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten. Von den Verkehrsorganisationen wurde dies durchwegs begrüßt.

Lenker eines Pkw, eines Kombikraftwagens oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg dürfen „bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis“, ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, „wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind“, zitierte ÖVP-Verkehrssprecher Helmut Kukacka aus der Einigung, die er gemeinsam mit seinem SP-Gegenüber Verkehrssprecher Kurt Eder und Verkehrsminister Werner Faymann (S) erzielte. Schneeketten sind zwar als Alternative erlaubt, allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden, oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird künftig gestraft: Einfache Verstöße werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro geahndet, wenn ein Gefährdungstatbestand vorliegt, wird es richtig teuer: Winterreifensünder können dann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden, so Kukacka. Die Exekutivorgane bekommen auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.

Kukacka betonte, dass die Regelung ausdrücklich auf winterliche Fahrbahnverhältnisse abstellt, sie gilt also nicht generell: Ist die Fahrbahn trocken, oder weist sie – aufgrund von Niederschlägen – lediglich Nässe auf, ohne dass das zur Bildung von Schnee, Matsch oder Eis führt, braucht man keine Winterausrüstung. Wer keine Garage hat und sein Fahrzeug über Winter nur auf der Straße parkt und ohnehin nicht benutzt, muss ebenfalls nicht umrüsten.

Nachdem schon bisher zwischen 90 und 95 Prozent der Pkw mit Winterreifen bestückt seien, sei die Neuregelung eine durchaus vertretbare Verpflichtung für einen ganz kleinen Teil jener Autofahrer, die oft bisher schon Ursache für Staus, Behinderungen oder gar Verkehrsunfälle waren, so Kukacka. Verlängert wird auch die Ausrüstungsverpflichtung mit Winterreifen und Schneeketten für Lkw: Sie wird von 15. November auf den 1. November vorverlegt und gilt bis 15. April (bisher 15. März).

„Wir freuen uns, dass sich nach den Ereignissen der letzten Woche die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass wir für die Wintermonate auch für Pkw eine Ausrüstungsregelung brauchen“, sagte Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Auch der VCÖ begrüßt das beschlossene Verkehrssicherheitspaket. Von der Winterreifenpflicht wird ein Rückgang der Unfälle im Winter erwartet.

Zustimmung kam auch vom ARBÖ. Erleichterung herrschte auch deshalb, weil „eine generelle Winterreifenpflicht, wie sie verschiedentlich gefordert wurde, nunmehr vom Tisch ist. Dabei hätte nämlich die Gefahr bestanden, dass Pkw-Lenker auch in schneelosen Wintern und bei frühlingshaften Temperaturen ausschließlich mit Winterreifen unterwegs sein dürfen“, erklärte ARBÖ-Geschäftsführer Leo Musil. Ebenfalls Zustimmung gab es seitens ÖAMTC: „Wir freuen uns, dass wir unsere Position durchgebracht haben. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Kettenmitnahmepflicht bei Lkw gleich bis 1. Oktober vorverlegt wird“, so ein Sprecher des Clubs.

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