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Winteridylle wurde zu böser Überraschung

Rechtsanwalt Florin Reiterer (Bild: Tanja Schwarzenbacher) vertrat den Fall des Urheberrechtsbruchs am Foto vom Grauner Turm (kleines Bild: Günther Drescher) vor Gericht.
Rechtsanwalt Florin Reiterer (Bild: Tanja Schwarzenbacher) vertrat den Fall des Urheberrechtsbruchs am Foto vom Grauner Turm (kleines Bild: Günther Drescher) vor Gericht.
Feldkirch - Ein Fotograf aus Südtirol bekam für die langjährige unerlaubte Nutzung eines seiner Fotos über einen Vergleich 45.000 Euro.

Fotografen verdienen ihr Geld mit Fotos – so einfach – so klar. Doch wenn im Internet tolle Bilder kursieren, noch dazu angeboten von einer Interessensvertretung, denkt man, alles sei in Ordnung, wenn man das entsprechende Bild auch für eigene Werbezwecke heranzieht. Doch über 40 Dienstleister, darunter etliche Beherbergungsbetriebe, mussten zur Kenntnis nehmen, dass dem nicht so ist. Doch „der Schuldige“- bezahlte, die einzelnen Betriebe konnten aufatmen.

Vorsicht bei Bildern

Urheberrechtsschutz schützt unter anderem Fotografen. Bilder von ihnen müssen gekauft und bezahlt werden, dabei werden in der Regel ganz konkrete Verwendungen abgesprochen. „Dass dann ein Foto einfach unzählige Male gratis anderen weiter zur Verfügung gestellt wird, darf nicht sein, sonst kann ein Fotograf seinen Beruf an den Nagel hängen“, erklären Florin Reiterer und Martin Ulmer, in deren Bregenzer Kanzlei der Fall gelandet ist. Sie vertraten den Fotografen erfolgreich und konnten erreichen, dass dieser im Vergleichsweg 20.000 Euro Schadenersatz plus 25.000 Euro Unkosten ersetzt bekam. Damit scheint die Sache erledigt.

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