Ein positiver Ersttest bei der Beprobung von Kalbfleisch durch die Vorarlberger Lebensmittelkontrolle veranlasste die zuständige Behörde, den Betrieb eines Schwarzenberger Landwirts zu sperren. Doch obwohl die letztlich gültige Gegenprobe bei der bundesweiten Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) negativ verlief, wurde die Sperre lange Zeit zu Unrecht nicht aufgehoben.
Landwirt zwingt Behörden in die Knie
Der Landwirt Markus Metzler (33) klagte auf Schadenersatz. Nach vier Verhandlungen am Landesgericht in Feldkirch kam es zu einem Vergleich im Sinne des Klägers, die Republik wurde zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt.
Lesen Sie die ganze Geschichte in der heutigen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.
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