(Neue/Seff Dünser)
Mit seiner Beschwerde gegen den nicht gewährten Status des subsidiär Schutzberechtigten und die Zulässigkeit der Abschiebung seines irakischen Mandanten hatte der Feldkircher Rechtsanwalt German Bertsch beim Verfassungsgerichtshof in Wien Erfolg. Ein Richtersenat unter dem Vorsitz von Präsidentin Brigitte Bierlein, dem auch der frühere Justizminister Wolfgang Brandstetter angehört, hat am 11. Juni das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.
Damit muss jetzt im Verwaltungsverfahren noch einmal darüber entschieden werden, ob der Flüchtling aus dem Irak in Österreich bleiben darf oder in seine Heimat zurückzukehren hat. Die Beschwerde gegen den nicht gewährten Asylstatus haben die Verfassungsrichter an den Verwaltungsgerichtshof in Wien abgetreten.
Nach Ansicht der Wiener Verfassungsrichter wurde am Bundesverwaltungsgericht im Asylverfahren in zweiter Instanz gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung von Fremden verstoßen. Die Hüter der Verfassung meinen, es sei mit der Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Bundesasylamts Willkür geübt worden. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe zwar von Millionen von innerstaatlichen Flüchtlingen im Irak gesprochen, aber keine Feststellungen dazu getroffen, aus welcher Region im Irak der Beschwerdeführer stammt und ob er in einen anderen, ihm Schutz bietenden Landesteil flüchten hätte können.
Bedroht gefühlt. Der Flüchtling gab in Österreich an, er sei im Irak Polizist gewesen und aus seinem Heimatland geflüchtet, weil er sich als sunnitischer Moslem von der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und von irakischen Milizen schiitischer Moslems bedroht gefühlt habe.
Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass das Innenministerium dem Vorarlberger Anwalt des Irakers 2856 Euro für die Prozesskosten überweisen muss.
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