Es passiert meist innerhalb weniger Sekunden: Ein Reh kreuzt die Straße und es kracht. Im Herbst steigt das Risiko von Wildunfällen. Jetzt, wo die Tage immer kürzer werden, fällt die Hauptverkehrszeit nämlich genau in die Dämmerung. Genau dann, wenn sich die Wildtiere auf die Suche nach Futter begeben. Laut Statistik sind im Vorjahr in Vorarlberg drei Menschen bei Wildunfällen verletzt worden. Über 300 Tiere wurden auf den heimischen Straßen getötet. Österreichweit kommt es jährlich zu rund 80.000 Wildunfällen.
Droht ein Zusammenstoß ist auch beim Bremsen Vorsicht geboten. „Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeuglenker nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer also wegen eines Tieres bremst, riskiert bei einem Auffahrunfall unter Umständen ein Mitverschulden”, sagt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Entscheidend ist die Größe des Tieres. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch rechtfertigt die Gefahr für den Menschen eine Vollbremsung.
Um Wildunfälle zu vermeiden, rät der ÖAMTC:
»Auf Wildwechsel-Warnschilder achten! In diesem Bereich gilt es aufmerksam und vorausschauend zu fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug groß zu halten.
»Reduzieren Sie die Geschwindigkeit, blenden Sie ab und hupen Sie, wenn Sie Wild sehen. Läuft das Tier davon, müssen Sie weiter vorsichtig sein. Da Tiere oft in Gruppen flüchten, könnten noch einige nachkommen.
»Droht ein Zusammenstoß mit einem Wildtier, ist das Risiko für Verletzungen der Fahrzeuginsassen groß. In diesem Fall dürfen Sie ohne rechtliche Konsequenzen voll bremsen.
»Passiert trotz aller Vorsicht ein Wildunfall, müssen Sie zuerst die Unfallstelle absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und die Polizei verständigen.
»Melden Sie den Unfall immer, auch wenn es keine Verletzten gibt und auch das Tier weiterläuft. Zum einen benötigen Sie die Meldung für die Versicherung, zum anderen kann die Polizei entscheiden, ob ein Wildhüter informiert werden muss, um das Tier aufzuspüren.
»Berühren Sie verletzte Wildtiere niemals! Wenn Sie das Tier mitnehmen, machen Sie sich des Diebstahls strafbar.
Diesen Artikel lesen Sie auch in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.
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