Die MA 48 darf nur jene Autos entfernen, die kein Kennzeichen haben. Sie dürfen laut Straßenverkehrsordnung nicht auf öffentlichem Grund stehen. Anders verhält es sich bei Autos mit Kennzeichen, die laut Martin Rabatsch von der MA 48 im Grunde unbegrenzt dort stehen dürfen.
Weil es aber immer mehr Autofahrer gibt, die auf der Suche nach Parkplätzen sind, geht die MA 48 einen neuen Weg. Zuerst wird der Besitzer aufgefordert, das Auto wegzustellen. Tut er das nicht, wird das Verkehrsamt eingeschaltet, das eine technische Überprüfung beantragt.
Klappt auch das nicht, wird beantragt, dass die Zulassung des betroffenen Autos aufgehoben wird. Dann kann das Kennzeichen abmontiert und das Auto abgeschleppt werden.
Redaktion: Claus Kramsl
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