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Wiener von Burgenländer angeschossen: Entscheidung über U-Haft bis Mittwoch

Am Samstag wurde ein Wiener in Wimpassing angeschossen, nun wird über die U-Haft entschieden.
Am Samstag wurde ein Wiener in Wimpassing angeschossen, nun wird über die U-Haft entschieden. ©APA
Samstagnacht ekalierte ein Streit bei einer Feier in einer Tennisanlage in Wimpassing (Bezirk Eisenstadt Umgebung), bei dem ein Wiener durch einen Schuss verletzt wurde. Der Schütze muss nun mit Untersuchungshaft rechnen, eine Entscheidung soll bis Mittwoch fallen. Dem 45-Jährigen wird versuchter Mord vorgeworfen.
Wiener von Burgenländer angeschossen

“Der Mann befindet sich noch im Polizeianhaltezentrum in Eisenstadt und wird voraussichtlich heute in die Justizanstalt überstellt. Die Entscheidung über die U-Haft fällt dann spätestens am Mittwoch”, so Petra Schweifer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt (StA) am Montag. Dem 45-jährigen Burgenländer wird versuchter Mord vorgeworfen. Es soll insgesamt drei Schüsse gegeben haben, einer davon traf den Wiener in den Oberschenkel. Die Waffe habe der Mann legal besessen, sagte Schweifer.

Burgenländer schoss drei Mal auf Wiener

Der Burgenländer soll am Samstag gegen 23.20 Uhr die Gäste der Feier in der Kantine des örtlichen Tennisvereins im betrunkenen Zustand belästigt und Gläser auf den Boden geworfen haben. Daraufhin soll ihm das spätere Schussopfer zweimal ins Gesicht geschlagen und ihn aus der Kantine geschubst haben.

Wenig später kehrte der Burgenländer zurück und bat einen Gast seinen Kontrahenten aus der Kantine zu holen – angeblich mit dem Vorwand, sich bei ihm entschuldigen zu wollen. Anstatt dieser Entschuldigung soll er dann aber seine Faustfeuerwaffe gezückt und dreimal auf den Wiener geschossen haben.

Vom behandelnden Oberarzt hieß es am Sonntag, dass die Kugel der Faustfeuerwaffe den Oberschenkelknochen des Opfers gebrochen habe. Die Progose sei aktuell “offen”, der Mann werde noch “längere Zeit” im Krankenhaus verbringen müssen. Für den 45-Jährigen habe zu keiner Zeit Lebensgefahr bestanden, so der Mediziner.

Opfer muss auch mit Konsequenzen rechnen

Nicht nur der mutmaßliche Schütze muss mit Konsequenzen rechnen. Der Vorfall könnte auch für das Schussopfer polizeiliche Folgen haben – und zwar weil er dem Mann ins Gesicht geschlagen haben soll. Laut Medienberichten wurde dem Burgenländer dabei die Nase gebrochen, was im schlimmsten Fall schwere Körperverletzung hieße. Ob die Nase tatsächlich gebrochen wurde und ob dem Wiener nun strafrechtliche Konsequenzen blühen, sei noch unklar, hieß es aus der StA.

(APA)

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