Eine 27-jährige Linzerin, die im Herbst 2018 ein Facebook-Posting der Wiener Stadträtin Ulli Sima mit Beschimpfungen kommentiert hatte, ist am Montag im Landesgericht Linz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 160 Euro, davon 40 Euro unbedingt und 120 Euro bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hundebesitzerin ging online auf Sima los
In Simas Posting ging es um das neue Wiener Tierhaltegesetz, das strengere Regeln für Kampfhunde vorsieht. Die Angeklagte behauptete, sie habe sich am 26. Oktober 2018 kurz nach Mitternacht zu dem Kommentar hinreißen lassen. "Es tut mir leid, das ist normal nicht meine Art, ich weiß nicht, was mich geritten hat", bedauerte die Besitzerin eines Staffordshire Terriers in der Verhandlung. Ihr Hund sei Kind-Ersatz gewesen und "wir werden diskriminiert mit dem Hund", beteuerte die 27-Jährige. Außerdem habe sie eine Geschichte in den Medien um einen Hund, der eingeschläfert werden musste, in Rage gebracht.
Richter Klaus-Peter Bittmann wertete das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und einen Entschuldigungsbrief, den die Angeklagte im Dezember 2018 an Sima und ihre Rechtsvertretung gerichtet hatte, als mildernd. Deshalb kam es zu der teilbedingten, angesichts der finanziellen Situation der Beschuldigten an der Untergrenze gelegenen, Geldstrafe. Die Linzerin nahm die Strafe mit einem "das passt schon" an.
Wiener Stadträtin Sima erfreut
Die Wiener Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat sich erfreut über das Urteil gezeigt. "Ich bin froh über das klare Signal vonseiten des Gerichts", so Sima in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.
"Die Verurteilung der Hassposterin ist ein wichtiges Signal, dass Hass im Netz kein Kavaliersdelikt ist und Konsequenzen hat", meinte die Stadträtin. Von der türkis-grünen Bundesregierung forderte sie Schritte zur Vereinfachung für Betroffene: "Denn es ist extrem mühsam, Hassposter zu belangen und hier brauchen wir neue Regelungen."
(APA/red)
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