Die betroffene Frau war beim Schwimmen vom Badpersonal an den Beckenrand geholt und darüber informiert worden, dass sie so nicht im Wasser bleiben könne, erzählte sie dem “Kurier”. Sportstätten-Sprecher Manfred Faly versicherte, dass diese Entscheidung allerdings nichts mit Diskriminierung zu tun habe. “Burkinis gehen prinzipiell in Ordnung – solange sie den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen”, wird er zitiert. Das Material der Badebekleidung müsse wasserabweisend und schnell trocknend sein. In diesem Fall sei der Burkini aber aus Baumwolle gewesen, was gemäß der Badeordnung verboten sei.
Die Muslimin bestreitet indes, dass sie Baumwolle getragen habe. Ihr Burkini sei aus Badeanzugstoff gewesen.
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