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Wiener Rotlicht-Prozess: Drei Jahre unbedingt für "Gürtel-Boss" Richard St.

Richard St. beim Prozess-Finale
Richard St. beim Prozess-Finale ©APA
Am Dienstagnachmittag ist der mutmaßliche Wiener Rotlicht-Boss Richard St. im Wiener Straflandesgericht zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde unter anderem der Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden.
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Der Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Erdei) befand den 42-jährigen Geschäftsmann Richard St. der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der betrügerischen Krida sowie der Anstiftung zur Sachbeschädigung – dabei ging es um zwei Buttersäure-Anschläge auf Nachtlokale in Wien und Tulln – für schuldig.

Urteil gegen Rotlicht-Boss

Richard St. muss die Strafe allerdings nicht absitzen, zumal er exakt zwei Jahre in U-Haft verbracht hat, die ihm auf das Strafausmaß anzurechnen waren. Das Gericht ersparte ihm das “Nachsitzen” des dritten Jahres, indem er vom Senat aus dem offenen Strafrest bedingt entlassen wurde.

Richard St. muss nicht mehr hinter Gitter

Der Berufsrichter und die beiden Schöffen gingen davon aus, dass es nicht nötig sei, Richard St. nach der formalen Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe noch einmal ins Gefängnis zu schicken.

Gericht: Keine Schutzgeld-Erpressungen

Freigesprochen wurde Richard St. dagegen vom Vorwurf der Schutzgeld-Erpressung. Für das Gericht hatte das Beweisverfahren nicht zweifelsfrei ergeben, dass der vom mutmaßlichen Wiener Rotlicht-Boss geleitete “Nokia Club” einen kriminellen Hintergrund hatte und andere Lokalbetreiber teilweise über Jahre hinweg zwangsweise Zahlungen an St. abzuliefern hatten.

Die sieben inkriminierten Erpressungs-Fälle sowie der damit verbundene Vorwurf der schweren Nötigung waren für das Gericht nicht nachweisbar.

“Nokia Club” als “Security-Dienst” gewertet

Der Richter bezeichnete den “Nokia Club” in der Urteilsbegründung als “Security-Dienst”. Die Indizien, dass die von der Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift als Opfer angeführten Lokalbetreiber diesem unter Zwang beitraten und Geld ablieferten, waren für das Gericht “zu dünn”, sagte Richter Stefan Erdei.

Schuldsprüche für weitere Mitangeklagte

Schuldsprüche und teilbedingte Haftstrafen setzte es für vier von insgesamt fünf Mitangeklagte. Peter A. fasste wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, schwerer Körperverletzung, absichtlicher schwerer Körperverletzung, Beteiligung an einer Sachbeschädigung und der betrügerischen Krida zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt aus. Der in der Rotlicht-Szene unter der Bezeichnung “Langer Peter” bekannte 46-Jährige hatte am 7. Oktober 2008 einem Mann mittels Faustschlägen den Kiefer und am 13. März 2010 einem weiteren Mann das Nasenbein gebrochen, indem er diesen mit dem Kopf gezielt aufs Straßenpflaster warf. Die Sachbeschädigungen bezogen sich auf die Beteiligung an den beiden Buttersäure-Anschlägen auf das Nachtlokal “Lili Marleen” in Tulln im Juli 2009 und auf den Wiener Nachtclub “Paradiso” im Dezember 2010.

Die vormalige, eng mit Richard St. verbundene Szene-Größe Dusko R. alias “Rocky” – der 57-Jährige hat sich inzwischen zur Ruhe gesetzt und verbringt seine Nächte als Taxifahrer – kam mit sieben Monaten, davon zwei unbedingt davon. Er wurde lediglich wegen Mitwirkung an einer von Peter A. begangenen Körperverletzung sowie an einer Sachbeschädigung, nicht aber wegen Beteiligung an der kriminellen Vereinigung schuldig erkannt. Zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt bekam ein weiterer guter Bekannter von Richard St., der sehr wohl Teil der mafiösen Verbindung gewesen sein soll.

Freispruch für Andreas B.

Gänzlich freigesprochen wurde demgegenüber Andreas B., der immerhin 19 Monate in U-Haft verbüßt hatte. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft vor allem angelastet, im Auftrag von Richard St. eine missliebige Nachtclub-Betreiberin mit einem Baseball-Schläger halb tot geschlagen zu haben. Nach Ansicht des Gerichts war ihm jedoch die Täterschaft und Richard St. die Anstiftung nicht nachzuweisen.

Urteile nicht rechtskräftig

Nachdem sich Richter Stefan Erdei in einer über zweieinhalbstündigen, mehr als erschöpfenden mündlichen Urteilsbegründung ergangen hatte, war die Zeit reif für die Rechtsmittelerklärungen. Während sämtliche schuldig gesprochenen Mitangeklagten die über sie verhängten Strafen akzeptierten, erbat Richard St. auf Empfehlung seines Verteidigers Christian Werner drei Tage Bedenkzeit.

Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab. Die Urteile und der Freispruch für Andreas B. sind somit nicht rechtskräftig.

(apa/red)

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