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Wiener Pensionist "spechtelte" beim Baden und stalkte danach Ärztin: Prozess

Als Stalker machte ein Wiener einer Ärztin das Leben schwer
Als Stalker machte ein Wiener einer Ärztin das Leben schwer ©BilderBox.com (Sujet)
Ein 66-jähriger Pensionist stand am Donnerstag vor dem Wiener Straflandesgericht, weil er eine Ärztin wiederholt als "Stalker" beobachtet und wochenlang mit obszönen Anrufen gequält hatte.

Wegen beharrlicher Verfolgung ist der 66-Jährige rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte zwischen Anfang September und Ende Oktober 2015 eine Ärztin mit obszönen Anrufen eingedeckt, nachdem er bei Gartenarbeiten am Nachbargrundstück eine schöne Frau beim Baden in einem Swimmingpool beobachtet hatte.

66-jähriger Wiener “spechtelte” zur Nachbarin

Der Pensionist – seit 40 Jahren mit derselben Frau verheiratet – konnte sich an dem Anblick gar nicht sattsehen. Dass die Unbekannte “leicht bekleidet” war, wie Richter Gerald Wagner feststellte, dürfte dabei eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Der 66-Jährige beließ es aber nicht beim “Spechteln”. Er fand die Telefonnummer der Frau heraus, die im Nachbarhaus gemeldet war, und begann in weiterer Folge die 48 Jahre alte Ärztin zu belästigen.

Ärztin erhielt 50 obszöne Anrufe

Rund 50 mehr als unerfreuliche Anrufe musste die Medizinerin ertragen, die infolge ihres Berufs das unentwegte Läuten nicht ignorieren konnte. Mittels einer Fangschaltung flog der 66-Jährige schließlich auf.

“Warum machen’S so was?”, nahm ihn nun der Richter ins Gebet. “I waß net”, erwiderte der Pensionist. Er habe im vergangenen Sommer reichlich dem Alkohol zugesprochen. “Und was machen’S, wenn’s jetzt wieder a leicht bekleidete Frau sehen?”, wollte der Richter wissen. Da der 66-Jährige die Antwort schuldig blieb, antwortet Wagner an seiner statt: “Da geben’S a Ruh’!” “I trink eh nur mehr Cola, Fanta und Almdudler”, bemerkte darauf der Angeklagte.

Stalking-Strafe: Bewährungsstrafe und 500 Euro

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der 66-Jährige der Ärztin 500 Euro für die erlittene Unbill bezahlen, ihr die Kosten für die Fangschaltung ersetzen und sich einer Psychotherapie bei der Männerberatung unterziehen. Bewährungshilfe wurde auf Ersuchen von Silvia Vinkovits nicht angeordnet. “Seine Frau soll ja nichts erfahren von diesen Vorkommnissen”, stellte die Anwältin fest.

Skurril: Falsche Frau belästigt

Der Angeklagte wiederum wusste bis zur Verhandlung nicht, dass er die falsche Frau belästigt hatte. Bei der badenden Schönen handelte es sich nämlich um die Ex-Frau des Mannes, dem das Grundstück samt Garten gehört. Seine jetzige Freundin – die Ärztin – dürfte sich mit ihrer Vorgängerin gut verstehen. Sie wusste, dass diese regelmäßig zum Schwimmen bzw. Abkühlen an ihrer alten Adresse vorbeischaute, und hatte dagegen keine Einwände.

(apa/red)

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