Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheidet am Donnerstag, ob es bei den erstinstanzlichen Schuldsprüchen im Fall einer Gruppenvergewaltigung bleibt. Eine junge Deutsche war in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 von der Innenstadt in eine Wohnung verschleppt und dort von acht Männern missbraucht worden. Die aus dem Irak stammenden Täter hatten dafür langjährige Haftstrafen ausgefasst.
Die Schuldsprüche sind bereits rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerden der Männer im vergangenen Mai verworfen. Die Entscheidung über die Strafberufungen wurde dem OLG zugewiesen. Die erste Instanz hatte in diesem Aufsehen erregenden Fall zwei Mal 13 Jahre, einmal zwölf Jahre, drei mal elf und jeweils ein Mal zehn und neun Jahre Haft verhängt.
(APA/Red)
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