Außerdem muss er dem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauch einer Unmündigen ist rechtskräftig.
Die damalige Freundin des Angeklagten hatte ihm ihre beiden Töchter anvertraut, beide verbrachten regelmäßig Zeit und übernachteten in der Wohnung des Mannes in Wien-Brigittenau. Dort brachte der Frühpensionist eine Schwester dazu, Oralverkehr an ihm auszuüben. In einem Fall soll der Angeklagte sogar versucht haben, mit dem Kind Analverkehr zu haben. Das Opfer gab an, dass der Angeklagte ihr Pornofilme und Bilder gezeigt habe, sie immer wieder angefasst habe.
Der 46-Jährige zeigte sich bei der Verhandlung geständig, nur an die Tatsache, dass er versucht habe in das Kind einzudringen, konnte er sich nicht mehr erinnern. Ich weiß nicht, wieso gerade sie, sagte der Angeklagte bei seiner Vernehmung im Gericht. Sie war lieb.
Das Mädchen habe sich laut ihrem Peiniger nie gewehrt, im Gegenteil, sie habe Ja gesagt. Ich habe ihr gesagt, sie darf es nicht weitererzählen, es ist unser Geheimnis, sagte der Wiener. Mit Geschenken und Geldzuwendungen hatte er die Siebenjährige zum Stillschweigen gebracht, erst eine Freundin der Mutter hatte diese auf den Missbrauch aufmerksam gemacht.
Heute weiß ich, dass es falsch war, gab der Verurteilte zu Protokoll. Bereits vor zehn Jahren war der Mann laut eigenen Angaben wegen eines ähnlichen Falles vor Gericht, der Fall scheint im Strafregister jedoch nicht auf.
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